Steuer/Versicherung für Tagesmutter

Liebe/-r Experte/-in,
eine Frage:
wir werden ab Oktober unsere bisherige Babysitterin als Tagesmutter für unseren Sohn (zwei jahre) beschäftigen. Die Dame ist 63, frühere Erzieherin und jetzt Rentnerin. Geeinigt haben wir uns auf eine pauschale Entlohnung von 330 Euro monatlich - was müssen wir/bzw. unsere Tagesmutter denn steuerlich/versicherungstechnisch beachten, d.h. welche Ausgaben fallen hier evtl an?

Danke und Grüße
Peter

Guten Tag Herr König,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Beachten Sie bitte, das keine steuerrechtliche und juristische Beratung erfolgen darf.

Mit einigen (Lese)hinweisen möchte ich Ihnen aber behilflich sein.

a) fachinhaltlich

Die Vorgaben des §43 SGB 8 (http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/43.html) treffen ganz und voll zu, ist aber aufgrund Ihres Vertrauens und der Qualifikation reine Formsache. Eine entsprechende Zulassung erlaubt aber u.U. eine finanzielle Unterstützung durch das Vor-Ort-Jugendamt.

b) haushaltnahe Dienstleistung

Am besten schauen Sie hier unter [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_6A560C76…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_6A560C761B43C65611762F6845077F32/nsc_true/DE/3 Privathaushalte/NavNode.html? nnn=true) nach. Dort gibt es auch kostenfreie, telefonische Beratung.

Falls noch Nachfragen sind, einfach melden.

Hallo
eine Tagesmutter könnt ihr nicht einfach so einstellen.
sie hat einen stundenlohn,der vom amt gezahlt wird.
ihr wiederrum zahlt ans amt, wie für einen kita-platz. es geht immer nach dem bruttoeinkommen vom vorjahr.
die tagesmutter hat keine rentenbeiträge und muß bei einem kind keine steuern zahlen.krankenversicherung:sie muß sich privat oder familienversichern.
gruß ella

Hallo Herr König,

Ich höre heraus, dass ihre Tagesmutter bei Ihnen zu hause ihr Kind betreut und das sie keine weiteren Tageskinder hat.

Dann ist die richtige Bezeichnung „Kinderfrau“. Als sollche müssen Sie ihre Betreuungskraft über die Minijob-Börse anmelden. Die Versicherungen und weitere Kosten werden dann über die Minijob-Börse geregelt.

Fragen Sie ruhig bei ihrem zuständigen Jugendamt nach, ob die Betreuungskosten bezuschusst werden.

Außerdem können Sie in ihrer Steuererklärung die Kosten für die Betreuung berücksichtigen lassen.

liebe Grüße,

Hallo Peter!

Schön, dass Sie eine so tolle Möglichkeit gefunden haben Ihren Sohn zu betreuen!
Im Wesentlichen kommt es erst einmal darauf an, ob die Dame Ihren Sohn bei sich zu Hause betreut ( als Tagesmutter) oder in Ihrer Wohnung (als Kinderfrau)!

Wird Ihr Sohn bei der Dame zuhause betreut (Tagesmutter), dann macht sie das auf selbstständige Basis.
Da das hierdurch erzielte Einkommen unter 400€ liegt, ist dies für die Dame steuerfrei und muss von ihr lediglich bei der Einkommensteuer als Einnahmen mit angegeben werden.
Von den 330€ kann sie sich jedoch vorher noch eine Betriebskostenpauschale abziehen, die nach einer bestimmten Formel berechnet wird.
Ausgangsbeispiel:
Wird ein Kind 5 Tage die Woche je 8 Stunden (also 40 Std./W) betreut, darf sich die Tagesmutter von ihrem Betreuungsentgeld für dieses Kind 300€ Betriebskostenpauschale abziehen.
Die daraus entstehende Summe ist für Finanzamt und Krankenkasse ausschlaggebend und nur dieser Betrag muss dort auch angegeben werden.
Für alle Betreuungsverhältnisse, die von diesem Ausgangsbeispiel abweichen, muss auf die tatsächlichen Betreuungsstunden heruntergerechnet werden.

Kommt die Dame in Ihre Wohnung um bei Ihnen zu Hause Ihren Sohn zu betreuen (Kinderfrau), so besteht ein klassisches haushaltsnahes Angestelltenverhältnis. Dann sind Sie der Arbeitgeber der Dame! Wie es sich in diesem Fall mit Beiträgen zu Sozial-und Krankenversicherungsbeiträgen für die Dame verhält, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da ich als Tagesmutter tätig bin.

Ich rate Ihnen jedoch dazu, in jedem Fall Kontakt mit einem Tageselterverein in Ihrer Nähe oder mit dem für Sie zuständigen Jugendamt aufzunehmen!
Da meines Wissens nach mittlerweile eine Regelung besteht, dass Betreuungsverhältnisse über das Jugendamt laufen sollen.
Bitte nicht erschrecken! Dabei geht es nicht darum, dass das Jugendamt seine Nase in Ihren Haushalt stecken möchte!
Das Jugendamt möchte damit eine einheitliche gerechte Bezahlung für die Betreuungspersonen und eine möglichst große finanzielle Entlastung für die abgebenden Eltern erreichen.
Das Jugendamt berechnet die Betreuungskosten nach einem festen Satz und zahlt mit den Betreuungskosten auch gleich noch die Betriebskostenpauschale! So muss die Tagesmutter keine komplizierten Berechnungen mehr anstellen, sondern kann den vom Jugendamt bezahlten Betrag direkt beim Finanzamt angeben.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Modelle, mit denen die abgebenden Eltern finanziell entlastet werden, wobei diese je nach Höhe des Haushaltseinkommens nur einen Teil der Betreuungskosten tragen müssen.
Informieren Sie sich einfach mal bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder einem Tageselternverein in Ihrer Nähe. Dort finden Sie sehr kompetente Ansprechpartner!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen!

Mit freundlichem Gruß

Silke Grün