angenommen beim Einkommensteuerbescheid wird eine Vorauszahlung angesetzt, bei dem das zu versteuernde Einkommen ohne die Freibeträge der Kinder errechnet wird!
Somit reicht der Steuerabzug vom Lohn nicht, so daß eine Vorauszahlung raus kommt!
Ist das richtig?
Müssen die Kinder nicht berücksichtigt werden?
Was kann man tun?
=> Nein, denn dafür erhält man während des Kalenderjahres das Kindergeld. Erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft ob Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger sind.
grundsätzlich wird die Vorauszahlung ja nach der Steuerschuld des Vorjahres berechnet. Wenn allerdings die Freistellung des Existenzminimums nicht in vollem Umfang durch das Kindergeld bewirkt wird, bleiben die Kinderfreibeträge bei der VZ- Berechnung außer Ansatz. Allerdings wird auch das Kindergeld nicht verrechnet. Eigentlich müßte auch in dem ESt- Bescheid für das laufende Jahr eine Nachzahlung ca. i.H.d. Vorauszahlungen berechnet worden sein.
Zum Nachlesen: § 37 Abs. 3 Satz 12 EStG.