Ich habe im vergangenen Jahr einen Wildunfall mit meinem hautpsächlich geschäftlich genutztem Pkw gehabt. Ich musste damals als Freiberufler die Mehrwertsteuer selbst berappen. Diese habe ich als Vorsteuer an das Finanzamt weitergereicht.
Jetzt sitze ich gerade bei meiner Umsatzsteuerjahreserklärung und weiß nicht, wo ich diesen Betrag angeben soll.
Hallo Christoph,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast du damals, als du die vorsteuer bezahlen mußtest, diese beim Finanzamt in der monatlichen oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung unter Kz 66 als Vorsteuerbetrag geltend gemacht und vom Finanzamt erstattet bekommen.
Ja, dann darfst du nun in der Jahreserklärung auf Seite drei in dem Mantelbogen den Betrag dort reinschreiben, wo du die restliche Vorsteuer ebenfalls reinschreibst (in einer Summe). Ich weiß leider nicht die Kz auswendig. Aber als Text steht da „Vorsteuerbeträge“ oder so was ähnliches.
das ging ja schnell. Vielen Dank für deine Antwort. Du hast Recht, ich hab sie bei der monatlichen Voranmeldung angegeben und daher erstattet bekommen.
Bei der Jahreserklärung gibt es den Punkt D Abziehbare Vorsteuerbeträge.
Darunter gibt es folgende Punkte:
Vorsteuerbeträge aus
-Rechnungen anderer Unternehmen (Dort tauchen meine sonstigen Rechnungen auf)
aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen
Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
für Steuer, die der Abnehmer als Auslagerer nach § …schuldet
aus Leistungen im Sinne $ 13b
, die nach allg. Durchschnittssätzen berechnet sind
aus innergemeindl. Dreiecksgeschäften.
Wo muss ich da die Mehrwertsteuer aus der Unfallrechnung angeben?
du gibst den Vorsteuerbetrag in Zeile:
„Rechnungen anderer Unternehmen“ - da wo du auch deine restlichen Vorsteuerbeträge drin hast. Weil du hast ja schließlich eine Rechnung von einem anderen Unternehmer bzgl. dieser Vorsteuer.
leider darf ich die Frage gar nicht beantworten - Das wäre Rechtsberatung.
Was ich mich aber trotzdem frage ist, ob eine Versicherung auch bei Privatfahrten mit dem Firmenpkw die Vorsteuer nicht erstatten braucht. Wenn sie aber betrieblich ist, dann ist sie ja ganz normale Vorsteuer.