Steuer: was ist das Jahreseinkommen bei der Berechnung der zumutbaren Belastung?

Hallo lieber Steuerfreaks!
Bei der Berechnung der zumutbaren Belastung wird das „Jahreseinkommen“ bzw. die „Jahreseinkünfte“ vor Steuern herangezogen. Bedeutet das: a) das Jahreseinkommen (Gehalt u.a. Einkünfte) oder b) das zu versteuernde Einkommen (Einkünfte abzgl. Werbungskosten usw.)?
Dank & Gruß!
:smile:

Hallo Incognita,

wo auch immer Du das aufgeschnappt haben solltest: Es ist falsch.

Die zumutbare Belastung wird als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte berechnet. Hier, lies lieber das Original als irgendwelche zweifelhafte Tertiärliteratur:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html

Schöne Grüße

MM

Hi MM,
danke für deine Antwort!
Meine Frage war aber: was wird unter „Einkünfte“ verstanden?
Bruttoarbeitslohn? Bruttoarbeitslohn plus Kapitalerträge? Oder diese abzüglich der Werbungskosten bzw. des Sparer-Pauschbetrags? Oder das zu versteuernde Einkommen?
Vielen Dank für eine weitere Antwort!
:smile:

Du bist anscheinend noch ziemlich am Anfang.

Bei der Summe der Einkünfte wird zuerst für jede Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstige Einkünfte) der Gewinn oder Überschuss ermittelt, dann die Summe über alles gebildet.

Gewinn lassen wir mal weg, spielt für einen Arbeitnehmer meist keine Rolle. Überschuss meint den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten, also beispielsweise bei den nichtselbständigen Einkünften Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten.

Danach rechnest du bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte wie folgt:

Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten
– Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)
– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
– Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)

  • Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 Satz 5 EStG[1] sowie § 8 Abs. 5 Satz 2 AIG)
    = G. d. E. (§ 2 Abs. 3 EStG)

Büddeschön.

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aaaaarrrggggghhhh!!! :wink:
Danke für die Antworten! Aber kann mal einer mir, einer ganz normalen berufstätigen Frau, die von den Geheimnissen des Steuerrechts keine Ahnung hat und auch Juristendeutsch nicht versteht, eine Dummy-Auskunft geben? lach
Also: ich bin Angestellte, habe auch Kapitaleinkünfte (die aber UNTER dem Pauschbetrag liegen), meine Werbungskosten liegen ÜBER dem Pauschbetrag, außerdem habe ich noch Sonderausgaben, Spenden und einen Freibetrag für mein Kind. Frage: Wie errechnen sich meine „Jahreseinkünfte“, auf deren Basis prozentual die Höhe meiner zumutbaren Belastung errechnet wird?
Herzlichen Dank für Eure Auskünfte! Je konkreter und allgemeinverständlicher, desto besser :wink:

Nachtrag: ich bin nicht alleinerziehend, nicht alt, nicht behindert, keine Landwirtin

gibt es, ich wiederhole mich, im Steuerrecht nicht. Vergiss den Begriff ganz einfach.

So, und wie sich in Deinem individuellen Fall der Gesamtbetrag der Einkünfte berechnet, siehst Du in Deinem letzten Einkommensteuerbescheid. Auf Seite 2, wo Punkt für Punkt steht, wie das zu versteuernde Einkommen bei der Veranlagung berechnet worden ist. Dort im oberen Drittel.

Wie die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten berechnet werden, richtet sich nach der Einkunftsart. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sind die Einnahmen („Brutto“, ohne irgendwas abzuzuiehen) das steht ganz oben auf der Lohnsteuerbescheinigung) minus Werbungskosten. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einnahmen (= "Brutto"betrag von Zinsen, Dividenden usw.) minus Werbungskostenpauschale minus Sparerfreibetrag, aber nicht weniger als Null in diesem Zusammenhang hier.

Gesamtbetrag der Einkünfte ist in Deinem Fall die Summe (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) plus (Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Schöne Grüße

MM

Hallo,
Du koenntest auch ein Steuerprogramm mit Deinen Daten fuettern. Fuer einen Ueberblick reicht ein preiswertes, mit eigenen cirka-Zahlen.

Servus,

die billigeren Programme (mit Ausnahme des gänzlich kostenlosen „Elster Formular“) verraten dem Steuerpflichtigen aber nicht, hinter welcher Zahl sich der Gesamtbetrag der Einkünfte verbirgt. Und den muss man kennen, wenn man die zumutbare Belastung ermitteln will.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
herzlichen Dank, dass Du Dir nochmal die Mühe gemacht hast zu helfen, noch dazu so ausführlich und gut verständlich!!! :-)) Nur leider stehe ich auf dem Schlauch… lach
Vom Moderator hab ich vorhin den Hinweis bekommen, ich solle meine Fragen allgemeiner formulieren und das Wort „ich“ vermeiden. Daher:
Auf dem Steuerbescheid steht auf S. 1: „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“, also der Bruttoarbeitslohn.
Auf S. 2 steht oben unter „Gesamtbetrag der Einkünfte“ die Zahl, die sich aus dem Bruttoarbeitslohn abzüglich der Werbungskosten ergibt.
Auf S. 3 sind die „Kapitalerträge“ aufgeführt sowie die „Kapitalerträge i. S. d. § …“, also die Zinserträge, die nach Abzug des Pauschbetrags übrig bleiben und bereits seitens der Bank mit 25% KAP versteuert wurden.
Die Frage, die sich stellt, ist: Welche dieser Zahlen müssen addiert werden, wenn man - ohne Zuhilfenahme eines Steuerprogramms - seine persönliche zumutbare Belastung ausrechnen will?
Lieben Dank nochmal! :smile:

Servus,

offenbar sind die ESt-Bescheide in dem Bundesland, in dem Du wohnst, ein bissele anders aufgebaut als in Baden-Württemberg: Dort ist auf der Seite 1 die Festsetzung und die Abrechnung, und der Abschnitt „Besteuerungsgrundlagen“ geht erst auf Seite 2 los.

Jedenfalls steht in diesem Abschnitt eine Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Genau dieser Begriff steht auch in § 33 EStG, den ich in der ersten Antwort verlinkt habe. Auf diese Zahl ist also die Prozentangabe zur zumutbaren Belastung zu beziehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
super, dankeschön, jetzt hab ich’s kapiert! :smile:

Ein Progrmm sollte das koennen, oder einfach nur tun. Der Nutzer koennte 20ooo als Belastung eintippen, dann kaeme beispielsweise raus, davon 2345 sind zumutbar und steuerwirksam. Es duerfte Unterschiede zwischen den Programmen geben, den Marktueberblick habe ich nicht.
Gruss Helmut