Hallo Zusammen,
Angenommen Stpfl. A hat für sich und seine Frau F die Steuererklärung abgegeben und im Juni bereits die Feststellung erhalten. Nun käme im Oktober eine neue Feststellung, da ein Finanzamt Kapitalerträge von F nachgemeldet hat (Höhe egal).
Die Nachzahlung ergibt sich, da im neuen Feststellungsbescheid der Sparer Pauschbetrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht abgezogen wurde. Im Erstbescheid wurde der Betrag abgezogen, da A einen Antrag auf Prüfung des Steuereinbehalts gestellt hat. Voraussetzung ist ja, dass A mitteilt in welcher Höhe ein Feistellungsauftrag bei Banken erteilt wurde. Das erfolgt, meine ich über Anlage KAP.
Für F wurde wohl keine Anlage KAP eingereicht, daher liegt auch kein Antrag auf Prüfung des Steuereinbehalts vor. Da Zusammenveranlagung erfolgt braucht man die Information zu beiden Eheleute, oder?
Sehe ich das richtig, dass die Nachzahlung geheilt werden kann, wenn A für F die Anlage KAP nachreichen würde?
Müssten weitere Belege erfolgen?
Herzlichen Dank und Grüße,
Horde