Steuer - Werbekostenabzug im Erststudium, Verlustvortragsbescheid, Pendlerpauschale

Hi,

ich bin Student und habe nun meine Erste Steuererklärung als „Testlauf“
abgegeben, um zu gucken wie das Finanzamt so reagiert. Es geht um die
Erklärung 2012. Ich habe nicht gearbeitet und damals meinen Bachelor
gerade angefangen.

Folgendes habe ich angegeben:

Werbekosten Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro

Weg zur Uni als Pendlerpauschale.

So nun habe ich den Bescheid bekommen und habe fragen dazu die ich
beantwortet haben möchte bevor die wichtige 2014er kommt wo es um
richtig viel Geld geht.

Im Bescheid steht:

"Summe aus unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben: 110

hinzu Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern: 39

Einkommen / zu versteuerndes einkommen: -71"

Dazu kommen Erläuterungen zur Festsetzung: (Zitat)

„Aufwendungen für ein Studium nach Schulabschluss gehören zu den
Sonderausgaben, nicht zu den Werbungskosten. Bis einschließlich
Kalenderjahr 2013 sind Studienkosten mit den Grundsätzen des
Reisekostenrechts abzugsfähig. Fahrten zur Hochschule bei Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel sind nicht mit der Entfernungspauschale
sondern nur unter Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten
abzugsfähig“

Meine Fragen:

  1. Wieso werden von den 110 Euro Arbeitsmittelpauschale 39 Euro abgezogen. Sind das ernsthaft Kirchensteuern?! Ein drittel?

  2. Ich habe natürlich Verlustvortrag angekreuzt. Habe aber nur einen
    Einkommensteuerbescheid erhalten. Fehlt da nicht ein Bescheid?

  3. Ich habe meine Ausgaben als Werbekosten angegeben, muss ich nun
    Einspruch einlegen oder passiert dies automatisch weil im Anhang steht:

"vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine
Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder
betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, $9 Absatz 6, § 12 Nummer 5 EStG)

  1. Ich bin immer mit Öffis zur Uni, bis 2014 kann ich diese Kosten also nicht geltend machen. Ab 2014 allerding schon?

Vielen Danke für die Antworten, hilft mir extrem beim Verständnis