Steuer: Werbungskosten in Vermietung + Verpachtung

Hallo,
darf ich bei den werbungskosten aus vermietung und verpachtung auch die makler-courtage und die grunderwerbssteuer mit ansetzen?
Freundliche gruesse

Hallo,
…können steuerlich abgessetzt werden - s.a. http://www.findmyhome.at/download/PWC/Steuer_sparen.pdf

Gruß Sintras

Hallo,
soviel ich weiss ja, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wird.
LG

Hallo,

die Makler-courtage und die Grunderwerbsteuer erhöhen die Anschaffungskosten des Objektes und sind nicht direkt Kosten. Sie müssen in den Kaufpreis eingerechnet werden und können über die Abschreibung dann in die Werbekosten eingerechnet werden.
MfG
zeichevadda

Hallo,
steuerlich sind nur die Makler-Courtage als Werbungskosten (Verwaltungskosten) abzusetzen, wenn die bei einer Vermietung angefallen ist.
Ist sie beim Kauf eines Hauses angefallen, ist sie als Nebenkosten dem Kaufpreis zu zuschlagen und mit der Abschreibung des Hauses abzuschreiben. Gleiches gilt für die Grunderwerbssteuer.
MfG
Kley

Hallo und guten Abend,

sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Courtage sind absetzbar, aber nur anteilig auf mehrere Jahre.
Sie sind nicht direkt voll abzugsfähig.

mfG

A.Schüler

HAllo
Das musst Du bei den Anschaffungskosten berücksichtigen,diese stellt man zusammen im ersten JAhr der Anschaffung oder Fertigstellung eines Gebäudes. Dieser Betrag muss dann vom Finanzamt berechnet/überprüft werden .Es ergibt sich dann eine Summe ,je nach Abschreibungsart degressiv oder linear, die Du jedes Jahr gleich bei der Steuererklärung abschreibst.

Da hier die Grunderwerbssteuer genannt ist, gehe ich davon aus, daß diese und auch die Maklerkosten durch den Kauf der Immobilie angefallen sind, die jetzt vermietet oder verpachtet werden soll.
Genau kann ich es nicht sagen.
Aber wenn dem so ist, wird es sich vielleicht eher um Erwerbsnebenkosten handeln. Da bitte mal beim Finanzamt nachfragen oder sich im Internet schlau machen.

Werbungskosten wären es nur, wenn Maklerkosten anfallen, um die Immobilie zu vermieten oder zu verpachten.

Gruß Ina

VIELEN DANK!

VIELEN DANK!.

VIELEN DANK!..

VIELEN DANK!..

Hallo armer Berliner,

die Maklercourtage und die Grunderwerbssteuer Aschaffungskosten, stehen in direktem Zusammenhang mit dem Kaufobjekt und werden glaube ich als solche auch im Jahr der Anschaffung unter Werbungskosten abgezogen.

Oder sie werden abgeschrieben - ich glaube sogar, dass Du beide Möglichkeiten hast. Ich habe sie soweit ich mich erinnere direkt als Werbungskosten abgeschrieben, da es für mich in dem Jahr günstig war.

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß