gibt es bei einer selbstgenutzten, selbst kernsanierten Wohnung, Möglichkeiten steuerlich etwas abzusetzen? Notar, Grunderwerbssteuer etc.
Handwerker habe ich nicht.
Wie ist das mit §7 estg ist es glaub ich? Absetzung über 8 Jahre mit 5%. Hab da irgendwas mal gelesen, aber nicht so recht verstanden.
Kann ich etwas unter Werbungskosten (Material,…)absetzen?
danke für die antwort. wie genau bzw. wo kann ich das ansetzen? Werbungskosten oder ???
wo gebe ich diese 5 % über 8 Jahre an? Stimmt das. dass man im ersten Jahr die kompletten Anschaffungskosten einmalig absetzen kann?
Leider kann ich es genauer nicht sagen, bin keine Steuerfachfrau.
Steuerberater, Finanzamt/ Sachbearbeiter, übliche Siftware sollten da aber weiterhelfen können.
VG. Annie
Hallo,
kurz und knapp in einer selbstgenutzten Wohnung kannst Du nichts absetzen, ausser die üblichen Haushaltsnahen Aufwendungen, die aber per Überweisung an den Fremden also nie an Dich bezahlt werden müssen.
Ich gehe auch davon aus, daß Du kein Arbeitszimmer absetzen kannst!
Gruss Hermann47
Ich weiß nur, dass man für energetische Sanierungen kostengünstige Darlehen von der KfW und/oder Zuschüsse vom Staat bekommt. Wo und wie das vor sich geht, weiß ich leider nicht.
Meines Wissens kann man die Kosten für den Notar und die Grunderwerbssteuer nicht absetzen, weil das ja keine Kosten sind, die mit dem Gebäude zu tun haben, sondern mit der Person, die es kauft.
Das mit den 5% über 8 Jahre hab ich auch mal gehört. Auf welche Beträge sich das bezieht, weiß ich leider auch nicht.
Sorry, dass ich nicht helfen kann.
Hallo,
gibt es bei einer selbstgenutzten, selbst kernsanierten
Wohnung, Möglichkeiten steuerlich etwas abzusetzen?