Hallo.
Ich habe 16.12.2008 in Iran mir einer Iranerin geheiratet. Meine Frau kam im März 2009 nach Deutschland. Ich hatte 2008 Steuerklasse 1. Bei der Steuererklärung 2008 habe ich mich verheiratet gemeldet.
Bekomme ich mein Steuer für 2008 zurück?
Danke für eure Tip.
Hallo Saidi.
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Wann ist die Heirat in Deutschland registriert?
Gruss, Susanne
Hallo Susanne. Ich kam im Januar 2009 von meinem Urlaub zurück und habe ich als verheiratet registriert. Aber meine Steuerkarte wurde im März geändert, als ich meine Frau bei meiner Wohnung angemeldet.
Hallo, Saidi,
Dann bist Du in Deutschland erst ab 2009 verheiratet und kannst ab 2009 mit Deiner Frau zusammen eine Steuererklärung abgeben.
Ab 2009 gilt für Euch bei der Einkommensteuer die günstigere Splittingtabelle.
Für 2008 leider nicht.
Gruss, Susanne
Guten Tag,
einen Steuerberater aufsuchen bzw. sich einem Steuerhilfeverein aufsuchen.
Soweit ich weiss das Heiraten war nicht beruflich notwendig? wenn es um Steuerklassen geht, sollte man dies sofort nach dem Heiraten anmelden. Egal, einen Steuerberater aufsuchen; er wird sagen was da absetzbar ist.
Gruss,
Pascal
Beide Ehegatten müssen unbeschränkt Steuerpflichtig sein. Im Jahr 2008 hatte Ihre Frau in Deutschland keinen Wohnsitz und auch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt, deswegen ist sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig gewesen und es kann keine Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Der andere Ehegatte, indem Fall Sie erhalten dann Steuerklasse 1 und es wird eine Einzelveranlagung (wie unverheiratet) durchgeführt.
Ob Sie da noch was zurück bekommen, hängt von den Einkünften und Ausgaben ab.
nein, eine Zusammenveranlagung ist nicht möglich, wenn die Ehefrau im EU-Ausland lebt. Allerdings kann man Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, also Geldüberweisungen ins Heimatland. Dazu müßte die Anlage U ausgefüllt werden und die Kontoauszüge in Kopie beigelegt.
Dann würde man einen Teil seiner Steuer zurück bekommen.
Hallo,
nach § 26 Einkommensteuergesetz müssen beide unbeschränkt oder einkommensteuerpflichtig sein. Unbeschränkte Einkommensteuerpflichtig nach § 1 ESTG liegt vor, wenn die Person im Inland einen Wohnsitz hat.
Da Ihre Ehefrau erst 2009 den Wohnsitz ins Inland verlegt hat, liegt für 2008 keine unbeschränkte Steuerpflicht vor.
Nach § 33a EStG können aber Unterhaltsleistungen an u.a. an Ehegatten von der Steuer abgesetzt werden. Lebt der Ehegatte jedoch im Ausland, dann können die Höchstbeträge auch gedrittelt werden.
Die korrekte Antwort auf Ihre Anfrage ist etwas knifflig. Da ich keine falsche Auskunft geben möchte,
empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden, oder beim Finanzamt nachzufragen.