ich habe seit einem Jahr eine kleine Internet-Softwarefirma.
Jetzt steht ja leider die allseitsbeliebte Steuer an und ich habe mal wieder eine Anfängerfrage:
Da es sich bei mir um recht kleine Beträge handelt lohnt es sich nicht jeder nicht gezahlten Rechnung nachzugehen. Was mache ich jetzt jedoch mit den nicht geglichenen Beträgen? Ist das Betriebsverlust…oder muss ich die in der Gewinnaufstellung herausnehmen…oder was mache ich damit?
ich vermute, daß Du eine sog. Einnahme-Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) machst (anders wäre es bei Buchführungspflicht!). In diesem Fall spielt es keine Rolle, wenn die Rechnung nicht bezahlt ist. Erst wenn das Geld eingegangen ist, mußt Du die Einnahme unter Erlöse buchen. Bei Buchführungspflicht mußt dagegen ausstehende Forderungen in die Bilanz mit hineinnehmen. Am Besten Du schaust mal in eine Buchführungsbuch nach, wie das geht oder überläßt es dem Steuerberater das Richtige zu tun.
Es würde ohnehin nicht schaden, wenn Du als Unternehmer etwas Buchführungskenntnisse hättest (so kann nur ein gelernter Buchhalter lästern).
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Klar wäre es gut wenn ich da die Grundlagen wüsste… nur ist das wie immer leider ein Problem der Zeit.
Wenn der gelernte Buchführer da vielleicht einen Tipp für eine gute Lernhilfe hätte… sozusagen „Buchführung für Dummies“?
Danke, Sascha
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Klar wäre es gut wenn ich da die Grundlagen wüsste… nur ist
das wie immer leider ein Problem der Zeit.
Wenn der gelernte Buchführer da vielleicht einen Tipp für eine
gute Lernhilfe hätte… sozusagen „Buchführung für Dummies“?
Danke, Sascha
da habe ich wieder ein Problem. Wohl habe ich lange Buchführung an einer VHS unterrichtet, aber schön langsam und pedantisch. Zum Selbstlernen kaufst besser ein Buch. Eine gute Buchhandlung weiß schon, was geeignet ist.