hier meine zweite Frage.
Mein Gewerbe ist seit 2 Monaten angemeldet (läuft als Nebentätigkeit). Ich habe von meinem Hauptarbeitgeber eine Genehmigung dafür eingeholt. Alles fürs FA habe ich ausgefüllt und die neue STeuernummer bereits erhalten.
Muss ich die neue Steuernummer dem Hauptarbeitgeber melden oder geschieht das automatisch?
Da ich ein Kleingewerbe angemeldet habe und unter dem Grenzbetrag bleibe fallen doch für mich keine Steuern an oder? Wie merke ich das?
Ich mache meinen Lohnsteuerjahresausgleich so wie immer nur dass ich das Blatt für das Gewerbe eben mitmache? (als ABführung von Fahrten, Rechnungen etc)
zu Frage 1:
Die Steuernummer geht deinen Arbeitgeber nichts an, sie ist ausschließlich für dich bestimmt. Sie wird selbstverständlich auch nicht durch das FA an den AG übersandt. Du bist lediglich für die Anzeige bzw. Genehmigung der Nebentätigkeit bei deinem AG verantwortlich. Alles weitere hat den AG nicht zu interessieren (sofern man nicht in der gleichen Branche wie der AG tätig ist, aber das schließe ich hier mal aus).
zu Frage 2:
Ein Kleingewerbe ist mir so nicht bekannt. Was du meinst ist sicherlich die Ausübung als Kleinunternehmer. Die besagt, das du bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR keine Umsatzsteuer abführen brauchst, jedoch im Gegenzug selbstverständlich auch keine Vorsteuer ziehen darfst. In deinen Rechnungen darf selbstverständlich auch nichts zur USt stehen.
Deine Gewinneinkünfte aus diesem Gewerbe sind selbstverständlich ESt-pflichtig. Da du nicht buchführungspflichtig bist, machst du eine Einnahme/Überschußrechnung (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) Weiters bitte gesondert nachfragen oder an Steuerberater wenden.
zu Frage 3:
Deinen Gewinn (oder Verlust) trägst du auf der Anlage GSE ein und fügst diese normal deiner Steuererklärung bei.
hier meine zweite Frage.
Mein Gewerbe ist seit 2 Monaten angemeldet (läuft als
Nebentätigkeit). Ich habe von meinem Hauptarbeitgeber eine
Genehmigung dafür eingeholt. Alles fürs FA habe ich
ausgefüllt und die neue STeuernummer bereits erhalten.
moin,
Muss ich die neue Steuernummer dem Hauptarbeitgeber melden
oder geschieht das automatisch?
was soll der arbeitgeber mit deiner steuernummer ?
Da ich ein Kleingewerbe angemeldet habe und unter dem
Grenzbetrag bleibe fallen doch für mich keine Steuern an oder?
denke du beziehst den begriff „kleingewerbe“ auf die umsatzsteuerliche regelung des kleinunternehmers - dann fällt in der tat keine umsatzsteuer an - das betrifft jedoch nicht die einkommensteuer, da sich diese nach den gesamtumständen deiner einkünfte richtet
Wie merke ich das?
bei der veranlagung im steuerbescheid
Ich mache meinen Lohnsteuerjahresausgleich so wie immer nur
dass ich das Blatt für das Gewerbe eben mitmache? (als
ABführung von Fahrten, Rechnungen etc)
lohnsteuerjahresausgleich heisst jetzt seit ein paar jahren einkommensteuererklärung und die anlage gse ist mit einer entsprechenden anlage zu versehen, aus welcher dein jahresüberschuss hervorgeht
vielen Dank für die Antworten.
Wann mache ich denn diese Einnahmen/Überschussrechnung? Mit der Einkommenssteuererklärung? Gibt es dafür Formulare?
Ich möchte alles halt richtig machen…mir kommt das alles grad so furchbar kompliziert vor - nicht dass man mir naher Steuerhinterziehung vorwirft oder so nen Kram…
susi
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vielen Dank für die Antworten.
Wann mache ich denn diese Einnahmen/Überschussrechnung? Mit
der Einkommenssteuererklärung? Gibt es dafür Formulare?
Ich möchte alles halt richtig machen…mir kommt das alles
grad so furchbar kompliziert vor - nicht dass man mir naher
Steuerhinterziehung vorwirft oder so nen Kram…
die überschussrechnung ist teil der einkommensteuererklärung und wird eben nach ablauf des jahres gemacht - kann man formlos mit auflistung der einnahmen und ausgaben gegliedert in kategorien, wie porto, telefon, usw. machen
formulare gibts noch keine - erst ab 2006 - aber google doch mal, da findet sich sicher eine gliederung irgendwo…
gruß inder
susi
Hallo Susi,
zu Frage 1:
Die Steuernummer geht deinen Arbeitgeber nichts an, sie ist
ausschließlich für dich bestimmt. Sie wird selbstverständlich
auch nicht durch das FA an den AG übersandt. Du bist lediglich
für die Anzeige bzw. Genehmigung der Nebentätigkeit bei deinem
AG verantwortlich. Alles weitere hat den AG nicht zu
interessieren (sofern man nicht in der gleichen Branche wie
der AG tätig ist, aber das schließe ich hier mal aus).
zu Frage 2:
Ein Kleingewerbe ist mir so nicht bekannt. Was du meinst ist
sicherlich die Ausübung als Kleinunternehmer. Die besagt, das
du bis zu einem Umsatz von 17.500 EUR keine Umsatzsteuer
abführen brauchst, jedoch im Gegenzug selbstverständlich auch
keine Vorsteuer ziehen darfst. In deinen Rechnungen darf
selbstverständlich auch nichts zur USt stehen.
Deine Gewinneinkünfte aus diesem Gewerbe sind
selbstverständlich ESt-pflichtig. Da du nicht
buchführungspflichtig bist, machst du eine
Einnahme/Überschußrechnung (Betriebseinnahmen minus
Betriebsausgaben) Weiters bitte gesondert nachfragen oder an
Steuerberater wenden.
zu Frage 3:
Deinen Gewinn (oder Verlust) trägst du auf der Anlage GSE ein
und fügst diese normal deiner Steuererklärung bei.