Titel: Steuerabgabe bei Renovierungsauftrag innerhalb EU
Tags: EU Steuer;Abgaben zahlen;
mal folgende Konstellation angenommen:
Eine Person lebt in Spanien (rumän. Staats.) hat dort regulären
Aufenthalt und betreibt dort eine Firma , die ist ordnungsgemäß
angemeldet.(Neubau und Renovierungen).
Nun könnte er in Hessen einen Auftrag erhalten über eine
Renovierung. Der Auftragnehmer benötige eine Rechnung.
Folgende Frage:
Könnte er den Auftrag annehmen , so dass er nur den Lohn in Rechnung stellt und der Auftraggeber das Material kaufen würde?
Was wäre wenn der Lohn über 7000,-- € liegt, müßte der
Betrag in Spanien oder in Deutschland versteuert werden?
Müßte man sich hier bei der Behörde anmelden? (beim Finanzamt,
Handwerkskammer oder dergl.)
LG
Holger
Titel: Steuerabgabe bei Renovierungsauftrag innerhalb EU
Tags: EU Steuer;Abgaben zahlen;
mal folgende Konstellation angenommen:
Eine Person lebt in Spanien (rumän. Staats.) hat dort
regulären
Aufenthalt und betreibt dort eine Firma , die ist
ordnungsgemäß
angemeldet.(Neubau und Renovierungen).
Nun könnte er in Hessen einen Auftrag erhalten über eine
Renovierung. Der Auftragnehmer benötige eine Rechnung.
Wieso benötigt der Auftragnehmer eine Rechnung?
Wenn der rumän. Staatsangehörige mit Wohn- und Firmensitz in Spanien einen Auftrag in Hessen annimmt, dann ist er Auftragnehmer. Er würde als Unternehmer eine Rechnung an den Empfänger der Leistung schreiben. Wie der Auftrag aussieht wird wohl vorher geklärt. Im vorliegenden Fall findet eine Renovierung statt, bei der der Auftraggeber das Material selbst besorgt. Aus Umsatzsteuerlicher Sicht wäre zu klären ob der Auftraggeber selbst Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.
Folgende Frage:
Könnte er den Auftrag annehmen , so dass er nur den Lohn in
In der Rechnung wird wohl seine Dienstleistung aufgeführt sein (dies ist kein Lohn, er ist ja nicht bei dem Auftraggeber angestellt).
Rechnung stellt und der Auftraggeber das Material kaufen
würde?
Was wäre wenn der Lohn über 7000,-- € liegt, müßte der
siehe oben, Auftragnehmer ist nicht angestellt, somit fällt kein Lohn an.
Betrag in Spanien oder in Deutschland versteuert werden?
Müßte man sich hier bei der Behörde anmelden? (beim Finanzamt,
Handwerkskammer oder dergl.)
Wenn dem Auftragnehmer Geld zufliesst, dann hat er eine Einnahme, welche er versteuern muss. In diesem Fall wäre das in Spanien.
LG
Holger
Danke für die Info,
natürlich würde es richtig heißen: Der Auftraggeber benötige eine Rechnung,
LG Holger