Steuerabgaben/ Freigrenze Studenten

Hallo!

Nach langem recherchieren ist mir folgender Fall nicht klar:
Ein Student kann z.B. einen 10 Std./Woche Job annehmen und dabei Familienversichert bleiben. Was passiert jedoch, wenn eine zusätzliche Tätigkeit auf Freiberuflicher Basis hinzugenommen wird? Wird dies auf das Jahresgesamteinkommen (Freigrenze für Studenten bei ca. 8000 Euro) oder auf das monatliche Einkommen angerechnet?

Und: Es gibt ja eine sogenannte Gleitone (400- 800 Euro), in der Prozentual Versicherungen etc. selber getragen werden müssen. Ist diese Handhabung auszuschließen, wenn in einem Zeitram von 3 Monaten (Vorlesungsfreie Zeit) dieser z.B. durch einen Ferienjob á 8 Std./ Woche überschritten wird? Welche Regelungen gibt es dazu?

Vielen Dank,
Peppino

Hallo,

Und: Es gibt ja eine sogenannte Gleitone (400- 800 Euro), in
der Prozentual Versicherungen etc. selber getragen werden
müssen. Ist diese Handhabung auszuschließen, wenn in einem
Zeitram von 3 Monaten (Vorlesungsfreie Zeit) dieser z.B. durch
einen Ferienjob á 8 Std./ Woche überschritten wird? Welche
Regelungen gibt es dazu?

Die „normalen“ Vorschriften wie für jeden Beschäftigten.

Entweder er ist geringfügig beschäftigt, pflichtig in der Gleitzone, pflichtig über der Gleitzone. Andere Möglichkeiten gibt es per se erstmal nicht, außer er wäre kurzfristig (geht aber nicht bei einer drei monatigen Beschäftigung).

Was er nun ist, hat der Arbeitgeber mit Aufnahme der Beschäftigung zu beurteilen bzw. immer dann, wenn sich etwas innerhalb der Beschäftigung ändert (geänderte Arbeitszeiten, anderes Entgelt). Festmachen kann man es u.a. am Arbeitsvertrag, in welchem Arbeitszeit und Vergütung festgelegt werden. Und anhand der vorausschauenden Betrachtung muss der AG dann die Einstufung vornehmen.

Sofern es sich aber um einen ordentlichen Studierenden handelt, sind die Sozialabgaben für ihn eh gering, da ich mal davon ausgehe, dass die Werkstudenteneigenschaft vorliegt und somit auch nur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entsteht.

Greetz
S_E

Da spielt einiges ineinander bzw. durcheinander:

Die Freigrenze von 8000 EUR ist vermutlich die fürs Kindergeld und die ist für die Sozialversicherung unerheblich.

Familienversicherung gibts grundsätzlich (nicht nur für Studenten) bis 400 EUR bei Minijobs und 365 EUR für sonstige Einkommen (aber nicht beides).

Darüberhinaus wird der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig (bis 800 EUR in der Gleitzone) und der Freiberufler fliegt aus der Familienhilfe, kann aber ggf. zum Studentenbeitrag versichert bleiben.

Für Studenten gibt es aber eine Ausnahme: bis zu 20 Stunden in der Woche bzw. in den Semesterferien auch länger ist der Student als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei. (Das ist das, was der Kollege so locker als Werkstudentenprivileg dahingeworfen hat.)

Bei Jobs unter 20 Stunden,über 400 EUR und auch außerhalb der Ferien ist aber die Familienversicherung weg, es reicht dann aber noch der normale Studentenbeitrag.

Zusammenfassend: ein Ferienjob ist immer vorübergehend, Sozialversicherungspflicht entfällt und Familienversicherung besteht weiter.