Hallo, ich bin Student, nicht verheiratet, keine Kinder, eigene Wohnung, alleine wohnend. Ich habe vom 30.05 bis zum 2.09 bei einer Firma gearbeitet 35h/Woche. Ich habe 493 Stunden zu einem Satz von 9,59€ gearbeitet.
Kann es hierbei hinhauen, dass ich folgendes zahle:
28€ Kirchensteuer
12€ Soldaritäts-Zuschlag
320€ Lohnsteuer
450€ Rentenversicherung
Ja, so in etwa. Etwas schwierig, schon wegen der nur zwei Tage im September.Nehme an, der Verdienst war im Jahr 2010.Ausgehend von 493 Sunden komme ich nach Abzug von 12 Stunden des Septembers( 493-12) auf 481 Stunden geteilt durch drei Monate auf monatlich 160 Stunden a/ 9,59 Euro auf 1534,40 Brutto und 113,83 Steuer mal 3 341,49 plus Steuer für die zwei September Tage. Euro 18,78 Soli und 27,30 Kirchensteuer. Zur Rentenversicherung sind 9,95 % fällig, nachrechnen gestattet. Viel wichtiger aber ist die Antwort, war dies der einzige Verdienst ist die Steuererklärung zwingend geboten, Euro 360 werden erstattet.
hallo, meines erachtens sind die abgaben korrekt. du bis als studentische hilfskraft rentenversicherungspflichtig, der abzug also ok. und die lohnsteuer wurde so berechnet, als ob du das ganze jahr gearbeitest hättest. sofern du keine anderen einkünfte in diesem jahr hattest oder diese zusammen nicht mehr als etwa 8.000 waren, gebe einfach im januar eine steuererklärung 2011 ab und dann bekommst du steuern, soli und kirche zurück.
Hallo,
ich bin da kein Experte; aber das „kann schon hinhauen“. Da Unternehmen monatlich abrechnen, könnte auch eine erhebliche ungünsitgere Versteuerung - je nach Verteilung der Arbeitzeit - entstehen.
Da du aber sicher eine Einkommensteuererklärung machen wird und dabei im nächsten Jahr sowieso „neu abgerechnet“ wird, bei der du ja sicherlich Steuern zurück bekommen wirst, würde ich keine Energie darauf verwenden, jetzt zwischenzeitlich die vorläufige(!) Abrechnung zu korrigieren (…wenn du nicht ganz kamm und wirklich auf jeden Euro angewiesen bist.)
Die Abzüge sind zunächst einmal korrekt. Du mußt in 2012 eine Steuerklärung ( bis 31.05.2012)für 2011 abgeben (Hauptblatt und Anlage N)Dann bekommst Du die einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli zurück, da Du unter dem Grundfreibetrag bleibst. Der Beitrag für die Rentenversicherung wird von Deinem Arbeitgeber verdoppelt, sodaß Du bereits eine Rentenanwartschaft aufbaust.
Ja, das kann hinhauen.
Kleiner Trost: Wenn Sie für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen, bekommen Sie voraussichtlich die gezahlten Steuern zurück, also insgesamt rund 360 Euro.
Du hast vermutlich in einer normalen Stelle, d.h. heißt nicht als 400 EURO Job gearbeitet. Dann sind die 450 EUR für die Rentenversicherung richtig (und der Arbeitgeber hat das gleiche noch mal gezahlt).
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer kann ich so nicht nachvollziehen. Du solltest aber auf alle Fälle einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, wenn Du nicht viel mehr verdient haben wirst in diesem Jahr, bekommst Du alles oder zumindest einen großen Teil der Steuern wieder zurück (und 350 EUR sollten die Mühe wert sein).
Gruß
Voko
Hallo,
es fehlen ein paar Angaben, da Sie z.B. den monatlichen Verdienst nicht genannt haben und abgerechnet wird pro Kalendermonat.
Suchen Sie über eine Suchmaschine einen sog. „Brutto-Netto-Rechner“ und geben Sie Ihre Monatsbruttoeinkommen ein, sowie die weiteren notwendigen Angaben. Dann können Sie die Abzüge nachprüfen.
Sollten Sie Zweifel haben, müssen Sie sowieso das Lohnbüro der Firma kontaktieren, denn nur dort erfahren Sie, wie die Abrechnung gemacht worden ist.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara
Hallo Maro,
ich habe Deine Einkünfte gedrittelt (Juni-August) und dann in ein Berechnungsprogramm eingegeben. Die Abzugsbeträge für Lohnsteuer und Rentenversicherung entsprachen auch ca. 1/3 der von Dir genannten Abzugsbeträge. Für Studenten gilt auch grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, außer es handelt sich um eine sog. geringfügige Beschäftigung. Für evtl. Ausnahmen müßtest Du Dich nochmal extra befragen, ich sehe aber keine.
Somit erscheint der Abzug bei überschlägiger Berechnung gerechtfertigt.
Viele Grüße
muttiwunder
Hallo Marco1337,
das mit den Steuern und Sozialabgaben ist meiner Meinung nach richtig. Trotz des Status „Student“ ist hier eine Berücksichtigung in sämtlichen Bereichen zu machen, da eine kurzfristige Beschäftigung (2 Monate oder 50 Tage im Jahr) für diesen Zeitraum nicht zutrifft, was günstiger gewesen wäre.
Sorry, dass ich nichts anderes mitteilen kann.
Allerdings kann ja über den Steuerausgleich evtl. die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Soli zurückgeholt werden.
MfG
J. Wolf
hallo, leider kann ich dir das nicht korrekt beantworten, aber…es gibt im netz einen lohnrechner, in den man alle zahlen übertragen kann, das passende bundesland aussuchen und dann rechnen lassen …ohne deine getätigten abgaben natürlich eingeben, student auswählen, der rechner zeigt dir am schluß an, was du an abgaben zu tätigen hättest.
da es sich aber um abgaben handelt, die auch der betrieb mit zahlen muß, werden die sich schon nicht verrechnen, was hätten die denn davon.
Ob die Lohnsteuerabzugsbeträge ok sind kann ich
leider nicht beurteilen.
Wenn Du dir aber Sicherheit verschaffen willst,
dann kannst Du Deine Lohnabrechnungen mit der
frei zugänglichen Lohnsteuertabelle im Netz
vergleichen und die darauf entfallende Lohnsteuer
ablesen.
Jap, das kommt hin. Kannst Dich aber schon mal darauf einstellen, dass Du bei der Steuererklärung die Lohnsteuer und die Kirchensteuer zurück bekommst.