Hallo,
ich hab mal eine hypothetische Frage:
Angenommen jemand hat in der Schweiz ein Praktikum gemacht und dort Quellensteuer bezahlt. Das Gehalt wurde auf einem schweizer Konto eingezahlt, welches mit einer schweizer Adresse eröffnet wurde.
Nach Beendigung des Praktikum und Rückkehr nach Deutschland hat man die Adresse, um den Postweg zu erleichtern, geändert und lässt die Post nach Deutschland schicken.
Auf dem Konto befinden sich nur ein paar Tausend CHF.
Nun tritt das Steuerabkommen in Kraft und derjenige bekommt einen Brief von der schweizer Bank bzgl des Steuerabkommens, dass man sich freiwillig melden soll mit der „Ermächtigung Vergangenheitsbesteuerung“ oder eine pauschale Einmalzahlung leisten soll.
Das ist in dieser Situation natürlich paradox, da
- schon Steuern gezahlt wurden und das Geld ganz offiziell eingenommen wurde und
- sich ein lächerlicher Betrag noch auf dem Konto befindet, der nicht vergleichbar ist zu irgendwelchen Steuerhinterziehungskonton in der Schweiz.
Was heisst das nun für denjenigen? Hat man irgendwelche Konsequenzen zu befürchten, obwohl alles legal abgelaufen ist? Muss man jetzt nochmal Steuern zahlen auf das gesamte Gehalt?
Das Konto wurde in der Schweiz mit schweizer Adresse eröffnet…nur durch die Adressänderung wird das aufeinmal zum Stressfaktor.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Beste Grüße
Eva