Hallo,
ich bewohne mit meiner Frau eine Zweitwohnung in doppelter Haushaltführung.
Auf Grund von Wohneigentum, fahren wir jedes Wochenende und jeden Mitwoch in unsere Hauptwohnung(z.B. um die Aschtonne rauszustellen, Rahsenmähen, Winterdienst…).
Meine Frage: Können wir diese eine zusätzliche Heimfahrt am Mitwoch ebenfalls so wie die Heimfahrt am Freitag als Fahrkosten von der Lohnsteuer absetzen?
Wie ist es mit Hilfeleistungen des Nachbarn(wie z.B. Winterdienst… Giebt es möglichkeiten diese abzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen Limmi