Steuerabrechnung

Hallo,

ich bewohne mit meiner Frau eine Zweitwohnung in doppelter Haushaltführung.
Auf Grund von Wohneigentum, fahren wir jedes Wochenende und jeden Mitwoch in unsere Hauptwohnung(z.B. um die Aschtonne rauszustellen, Rahsenmähen, Winterdienst…).
Meine Frage: Können wir diese eine zusätzliche Heimfahrt am Mitwoch ebenfalls so wie die Heimfahrt am Freitag als Fahrkosten von der Lohnsteuer absetzen?
Wie ist es mit Hilfeleistungen des Nachbarn(wie z.B. Winterdienst… Giebt es möglichkeiten diese abzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen Limmi

Hallo Lörg,
da kann ich dir leider nicht helfen, da ist mein Wissen zu wenig dafür.

hallo,

das wird wohl kaum so gehen. wie wollt ihr denn argumentieren, daß ihr zwar einen „hauptwohnsitz“ habt, aber beide einen zweitwohnsitz aus beruflichen gründen woanders bezieht? damit wohnt ihr in summe und zusammen mehr als sechs monate im jahr am zweitwohnsitz - und das würde dann automatisch euer hauptwohnsitz (gem. melderecht).
damit würde dann auch die fahrt zum ehemaligen erstwohnsitz redundant - rasenmähen und mülltonne rausstellen ist dann wohl eher liebhaberei und rechtfertig keinesfalls ein zweimaliges „nachhausefahren“ in der woche. dinge wie rasenmähen und müllis rausstellen kann man auch am wochenende machen oder über nachbarn regeln.
würde mich schwer wundern, wenn das fa sowas anerkennen würde…
hilfeleistungen des nachbarn können dann abgesetzt werden, wenn es sich a) um haushaltsnahe dienstleistungen handelt und b) hierfür geld gezahlt wird (rechnungsstellung nebst überweisung - „cash“ und „unter der hand“ gilt nicht, da der nachbar diese einkünfte in seiner steuererklärung ja auch angeben muß).

saludos, borito

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola