Steuerabrechnung

Hallo,

ich bewohne mit meiner Frau eine Zwitwohnung in doppelter Haushaltführung.
Auf Grund von Wohneigentum, fahren wir jedes Wochenende und jeden Mitwoch in unsere Hauptwohnung.
Meine Frage: Können wir diese eine zusätzliche Heimfahrt am Mitwoch ebenfalls so wie die Heimfahrt am Freitag als Fahrkosten von der Lohnsteuer absetzen?
Wie ist es mit Hilfeleistungen des Nachbarn(wie z.B. Winterdienst… Giebt es möglichkeiten diese abzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen Limmi

Wenn Sie Ihren „Lebensmittelpunkt“ am Erstwohnsitz haben, können Sie eine Heimfahrt pro Woche absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie nur absetzen, wenn Sie von einem Unternehmer erbracht werden.

Hierüber habe ich mich noch nie so genau informiert und kann keine verbindlichen Aussagen treffen.
Ich würde die Mittwochs-Fahrt auf jeden Fall erstmal mitrechnen und wenn das Finanzamt Fragen dazu hat werden die schon eine Begründung fordern und dann gegebenenfalls streichen oder genehmigen.
Die Hilfeleistungen durch den Nachbarn sind vermutlich nicht mit drin. Es gabe die Möglichkeit eine Firma zu beauftragen und diese dann unbar zu bezahlen. Dann wäre es unter „Häusliche Dienstleistungen“ absetzbar.

Hallo Limmi,

für die doppelte Haushaltsführung wird eine Heimfahrt pro Woche mit tatsächlich gefahrenen km berücksichtigt. Fährt man öfter, ist die Regeleung für doppelte Haushaltsführung nicht anwendbar. Es wird dann nach Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nur der Entfernungskilometer abgerechnet. Das ergibt dann rechnerisch keine höheren Kosten.
Die Hilfeleistung des Nachmbarn kann nur angesetzt werden, wenn er eine Rechnung dafür schreibt. Das wird ja wohl nicht der Fall sein.
Gruß
Wolfgang