Wie muss ein Mitglied eines Stadtrates einer Stadt in NRW seine Aufwandsentschädigung / Sitzungsgeld versteuern? Oder besser gefragt: auf welchem Formular muss er die Beträge wo eintragen.
Wird dies irgendwo auf der Anlage N mit eingetragen, wenn er gleichzeitig Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit hat?
Wo können Ausgaben, welche in Folge der Ratstätigkeit entstanden sind (Büromaterial, Fahrtkosten, Sonstiges), angegeben werden?
Hallo Carsten,
meist sind diese Bezüge steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG und brauchen daher gar nicht angegeben zu werden, guck mal hier:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3.html
Ist zugegebenermaßen nicht ganz leicht zu lesen !
Gruß
Peter
Hallo Peter,
leider ist dem nur zum Teil so. Es gibt einen entsprechenden Freibetrag. Der Rest muss versteuert werden. Diese Information wird allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Jedoch wird einem Ratsmitglied nicht gesagt, wie er diese Beträge anzugeben hat.
Hi !
Soweit die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 12 EStG (Eine betraglich festgelegte Höchstgrenze kann ich hier allerdings nicht erkennen) nicht greift, handelt es ich um „Sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 Nr. 4 EStG.
Diese sind in der Anlage SO Seite 1 ab Zeile 23 einzutragen.
Aufwendungen, die durch die steuerfreien Aufwandsentschädigungen abgegolten sind, dürfen als Aufwand nicht mehr abgezogen werden.
BARUL76