Steuerabsetzung bei Anschaffungen für Mietobjekte

Hallo,

wenn man für ein vermietetes Objekt eine Anschaffung tätigt, kann man die nach meiner Erinnerung bis zu einer Höhe von 4.000 EU (richtig?) sofort absetzen; höhere Anschaffungen müssen auf diverse Jahre verteilt werden.

Ist die Zahl immer noch so, oder inflationsbedingt erhöht worden?

Was ist, wenn jemand einen Betrag investiert, der auf diverse Jahre verteilt werden muss, er das Objekt in der Zwischenzeit aber verkauft?

Ist die Steuerabzugsmöglichkeit dann für ihn verloren, oder kann er sie auch danach als Privatmensch noch bis zum Auslaufen in Anspruch nehmen?

Grüße
Amante

Hallo,

wenn man für ein vermietetes Objekt eine Anschaffung tätigt, kann man die nach meiner Erinnerung bis zu einer Höhe von 4.000 EU (richtig?) sofort absetzen; höhere Anschaffungen müssen auf diverse Jahre verteilt werden.

Diese Grenze gibt es so pauschal nicht. Mir fällt hier eher die Abgrenzung zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten (abschreiben) und Erhaltungsaufwand (sofort absetzbar) ein.

Was ist, wenn jemand einen Betrag investiert, der auf diverse Jahre verteilt werden muss, er das Objekt in der Zwischenzeit aber verkauft?

Was soll damit sein? Er verkauft das Objekt und erhält den Verkauserlös. Der Käufer schreibt dann weiter ab. Konkretisier mal die Frage, damit wir wissen, worauf geantwortet werden soll.

Ist die Steuerabzugsmöglichkeit dann für ihn verloren, oder kann er sie auch danach als Privatmensch noch bis zum Auslaufen in Anspruch nehmen?

Also nachdem er das Objekt verkauft hat, weiter abschreiben? Das geht naturgemäß nicht, da ja das abzuschreibende Objekt jetzt bei Käufer ist. Der kann das auch abschreiben. Für den Verkäufer erhöht die noch nicht abgeschriebene Investition die Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöht, womit sich die eventuell steuerpflichtige Differenz zum Verkaufserlös verringert.

Grüße