Hallo,
Tourist A fragt beim Einkauf in einem kleinen Fachgeschäft nach einer speziellen Bescheinigung, mit der er bei Ausreise die Steuern am Flughafen zurückfordern kann.
Kann mir vielleicht jemand dazu etwas sagen?
Viele Grüße an alle wwwler
Hallo,
Tourist A fragt beim Einkauf in einem kleinen Fachgeschäft nach einer speziellen Bescheinigung, mit der er bei Ausreise die Steuern am Flughafen zurückfordern kann.
Kann mir vielleicht jemand dazu etwas sagen?
Viele Grüße an alle wwwler
Hallo,
Hallo ebenso.
Kann mir vielleicht jemand dazu etwas sagen?
Der Zoll kann.
Merkblatt zum Thema: http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vord…
Formular zum ausfüllen: http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vord…
Grüße
Joshua
Servus,
im nichtkommerziellen Reiseverkehr genügt der sog. „Ausfuhrkassenzettel“, den man im Bürofachhandel und bei vielen IHKn bekommt. Voraussetzung: Die Ware wird durch den Reisenden in dessen Gepäck mitgenommen. Man muss sich dann nicht durch das „Einheitspapier“ quälen.
Wichtig: Der Zoll erstattet keine USt, er bestätigt die Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr. Das müssen die Kunden wissen, sonst gibts lange Gesichter am Flughafen.
Wenn diese Bestätigung durch den Kunden beim Händler vorgelegt wird, darf er den Verkauf als USt-freie Ausfuhrlieferung behandeln und dem Kunden die USt erstatten (oder gutschreiben und stehen lassen bis zum nächsten Besuch).
Man kann auch eine „Tax refund“ Agentur mit der Prozedur beauftragen, aber dann ist je nach Umfang des Geschäftes ruckzuck die Marge weg.
Schöne Grüße
MM