Hallo an alle Steuerfüchse!
Die nicht getrennt lebende Ehefrau lebt in Thailand und er größtenteils mit ihr ,er ist Versorgungsempfänger und bezahlt ihren Lebensunterhalt ,hat deshalb nur die Stkl.1 . Er will den Unterhalt für seine Frau absetzen. Muss er mit der Steuererklärung eine Unterhaltserklärung mit Wohnsitzbescheinigung für seine Frau abgeben ? Braucht er Belege für die Unterstützungsleistungen?
Kann er auch die finanzielle Unterstützung ihres Vaters
geltend machen?
So, es wäre schön ,wenn man darüber mal Informationen bekommt und man bedankt sich schon im Voraus .