Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum mit meiner Frage.
Es geht um den Steuerabzug nach § 50a EStG.
Wenn ein Unternehmen diese Steuer zahlt, wie muss die verbucht werden?
Annahme: Die Zahlung an den Lieferanten wurde zu 100% vorgenommen (Vertragsfehler) und das Unternehmen muss daher die 17,82% an das FA zahlen.
Weitere Annahme: es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft.
Mir gehts rein um die richtige Verbuchung der Ausgabe.
Ich danke euch und hoffe, jemand hatte diesen Fall schon mal!
VG
Shelly