nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe von € 15.000 geeinigt.
Wieviel bekommt das Finanzamt davon. Kann im Internet keine konkreten Aussagen finden.
Vielleicht findest du hier deine Anworten. Die Auszahlung einer Abfindung nach einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sollte eigentlich - da vom Ex-AG ausgezahlt - auch nichts anderes sein.
zuerst mal ist das Arbeitslohn und voll zu versteuern.
Wahrscheinlich kann man die Steuer mit der sog. 1/5-Regelung (Google kennt das ) etwas reduzieren. Vielleicht macht das schon der Arbeitgeber, sonst muss man es in der EStErklärung machen.