Steuerabzug bei Fondsübertragung?

Hallo,
ich habe eine Frage zur Nachlassübertragung:

Die Erbengemeinschaft möchte das Depot-Konto des Verstorbenen auflösen und die Fonds darin auf Depots anderer Banken aufteilen. Nach Auskunft einer Bank müssen dann von dem Gesamtbetrag eines jeden Fonds 30% Steuern plus Soli abgeführt werden. Es sei denn, man könnte die Kaufkurse der Fonds nachweisen. Können die Erben aber nicht, weil die Fonds uralt sind, Kaufbelege nicht mehr existieren und weil die Fonds schon mal von einer Bank zur andern gewandert sind. Die Bank rät zum Verkauf aller Fonds, dann wären keine Steuern fällig (der Betrag liegt unterhalb der Erbschaftssteuergrenze).

Stimmt das so? Oder kann man die Fonds behalten und trotzdem dem Steuerabzug entgehen?
Gruß
Jette

Hallo Jette,

die Aussage ist grundsätzlich richtig. Näheres findest Du unter:

http://www.jblaustein.de/finanzen/pauschalbesteuerun…

Der Wechsel zur Pauschalbesteuerung findet sogar statt, wenn die Papiere in ein anderes Depot bei der gleichen Bank übertragen werden.
Ein Verkauf und Verteilung des Verkauferlöses ist dann durchaus eine Alternative.

Beste Grüße
Jürgen

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Hallo Jürgen,

ganz herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort. Der Link ist wirklich gut, zumal der Text dort auch für Laien verständlich geschrieben ist.

Gruß
Jette

Nach Auskunft einer Bank müssen dann von dem
Gesamtbetrag eines jeden Fonds 30% Steuern plus Soli abgeführt
werden. Es sei denn, man könnte die Kaufkurse der Fonds
nachweisen. Können die Erben aber nicht, weil die Fonds uralt
sind, Kaufbelege nicht mehr existieren und weil die Fonds
schon mal von einer Bank zur andern gewandert sind. Die Bank
rät zum Verkauf aller Fonds, dann wären keine Steuern fällig
(der Betrag liegt unterhalb der Erbschaftssteuergrenze).

Hallo Jette,

also so stimmt das definitiv nicht. Deine Bank vereinfacht hier stark. Vielleicht auch mit dem Hintergedanken, beim Fondstausch ein paar Euro Gebühren einnehmen zu können.

Tatsächlich geht es hier nur um „ausländisch thesuarierende“ Fonds.

Ausländisch:
Fonds, deren internat. Wertpapierkennummer ISIN nicht mit „DE“ anfängt.

thesaurierend:
Art der Gewinnverwendung. Info gibts im Verkaufsprospekt oder bei der Fondsgesellschaft.

Die Steuer fällt ggf. auch erst bei einem späteren Verkauf an, nicht beim Übertrag!
In diesem Fall müssen alle steuerpflichtigen Erträge versteuert werden, die der Fondsanteil in Deinem Besitz seit 1.1.94 erzielt hat. Auch, wenn Du ihn erst sein einem Tag besitzt. Das kann gerade bei Rentenfonds viel werden.
Das ist zu vermeiden, weil extrem hoher Ärgerfaktor. Zuviel gezahlte steuern kann man sich zwar mit der Steuererklärung zurück holen. Ist aber ein hoher Aufwand und lästig.

Falls Ihr die Fondsallokation beibehalten wollt, lohnt es sich mal zu prüfen, welcher Fonds ausländisch thesaurierend ist.
Wenn Ihr vorhattet nach dem Übertrag das Depot neu zu strukturieren, dann macht der Verkauf aus Gründen der Vereinfachung Sinn.

Wenn Ihr die gleichen Fonds behalten wollt, aber wegen der Steuer verkaufen und neu kaufen müsst, würde ich auf keinen Fall einen Ausgabeaufschlag zahlen. Der ist nämlich für die Vertriebsleistung, und die gabs ja in diesem Fall nicht wirklich…

Gruß vom Money-Schorsch

Tatsächlich geht es hier nur um „ausländisch thesuarierende“
Fonds.

Also: es handelt sich hier um deutsche Fonds, ausschüttend, also nicht-thesaurierend. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass mein Bänker durch Neuanlage in andere Fonds verdienen möchte. Er hatte die bestehenden Fonds auch abwertend beurteilt.
Ich werde ihn noch mal in die Zange nehmen!
Danke für die Hilfe
Jette