Steuerabzug bei geringfügiger Beschäftigung?

Hallo,

ich war über drei Jahre neben der Schule in einer geringfügigen Beschäftigung tätig. Mein Arbeitgeber hat mir von meinem abgesprochenen Lohn nochmal 35% Steuern abgezogen. Müsste aber nicht eigentlich der Arbeitgeber die Steuern übernehmen und für mich brutto=netto rauskommen? Das Problem ist nur dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt, in dem das alles geregelt ist. Falls ich mit meiner Vermutung recht haben sollte, kann man dennoch Rückzahlungen fordern?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Lg

Geringfügige Beschäftigung war bis Ende 2012 auf € 400,-- pro Monat limitiert. Ab 1.1.2013 wurde der Betrag auf € 450,-- pro Monat erhöht.
Die Kosten für Steuer und Sozialversicherung mussten vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Es gab nur die Aufstockung in der Rentenversicherung, die vom Arbeitnehmer gezahlt werden mussten.
Ich würde mal bei der Knappschaft in Essen nachfragen, ob in diesem Fall der Arbeitgeber die Geringfügige Beschäftigung auch angemeldet hat.
Betrug von Arbeitnehmern muss ein Sport von kriminellen Arbeitgebern betrieben worden sein.
Deshalb würde ich mir mal das Programm der SPD etwas genauer anschauen.

Hallo,
Wenn Sie nicht über die 400.-€ verdient haben,dann darf ihnen gar nichts abgezogen werden.
Haben Sie z. B. 401.-€ verdient dann wird ihnen das automatisch abgezogen.
Für den 400.-€ Job muss der Arbeitgeber eine pauschale von 15% bezahlen,aber keine 35%.
In diesem Falle wurden Sie voll betrogen.
Dann gehen Sie zum Arbeitsgericht in ihrem Ort,schildern dehnen ihren Fall und die sagen ihnen dann welche Aussichten Sie haben.
Es kann sein das Sie die Abzüge nur für das letzte Jahr zurückbekommen,aber das ist auch einiges.
Ihr Arbeitgeber bekommt dadurch eine Anzeige und ist beim Arbeitsgericht ein schwarzes Schaf !
Das Arbeitsgericht hilft immer jeden Arbeitnehmer.
War selbst schon mal in einem ähnlichen Fall vor dem Arbeitsgericht
mit vollem Erfolg.

Gruß
monika61

Hallo,
es ist so, daß der AG normalerweise die pauschalen Abgaben übernimmt. Der AG ist dazu aber nicht verpflichtet. Es ist ihm erlaubt, diese Abgaben dem AN anzulasten - üblicherweise weist man diesen aber vorher darauf hin.
Da Sie zudem keinen Arbeitsvertrag haben, können Sie da nichts machen.
Viel Glück wünscht… siebengebirgler

Hallo,

das hängt davon ab, ob sie einen sog. 450 bzw. früher 400 € Jo hatten, oder auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben. Wenn Sie auf Lohnsteuerkarte gearbeitet haben, müsste es am Jahresende die Jahreslohnsteuerbescheinigung geben. DAmit füllen Sie eine Steuererklärung aus, und können sich ihre Steuer zurückholen sofern ihr zu versteuerndes Einkommen unter 8.000 € p.a. liegt.

Sollten Sie einen 450 € Job haben, können Sie keine sTeuern zurückholen, da alles abgegolten ist.
Ein Großteil der Abgaben sind auch Sozialverischerungsbeiträge und Lohsnteuer macht 3 % aus.

Hallo,
Die meisten AG machen es falsch. Du musst brutto wie netto bekommen. Bei dir wird nichts abgezogen. Der AG zahlt alles selber.

MfG
Michelle