ich habe eine Frage bzgl. der ZAST/SolZ bzw. Abgeltungssteuer.
Für gemeinsame Rücklagen haben Bruder und Schwester ein Sparbuch auf den Namen des Bruders.
Nun soll das Sparbuch auf den gemeinsamen Namen umgeschrieben werden.
Somit wird ZAST abgezogen. Kann die abgezogene ZAST wieder in der Steuererklärung geltend gemacht werden? Auch ab nächstes Jahr mit der Abgeltungssteuer?
Bruder hat ab nächstes Jahr nichts mehr frei vom Freistellungsauftrag
Schwester hat ab nächstes Jahr was frei.
Wenn ja, welches Formular wird denn hierfür benötigt?`
Somit wird ZAST abgezogen. Kann die abgezogene ZAST wieder in
der Steuererklärung geltend gemacht werden? Auch ab nächstes
Jahr mit der Abgeltungssteuer?
Ja.
Formular für Freitstellungsauftrag gibts bei der Bank, in der Steuererklärung kommts auf Anlage KAP.
ganz so einfach ist das nicht, da die Geschwister keine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben können.
Für eine gemeinsame Geldanlage muss eine einheitlich eund gesonderte Feststellung der Einkünfte abgegeben werden und über die Anlage KAP/FE… werden dann die Zinsen mit ZAST und Soli aufgeteilt - und beide geben dann diese Einkünfte wiederum jeweils über die Anlage KAP bei ihrer eigenen Steuererklärung an!
Warum wird das Geld nicht aufgeteilt und jeder erhält seinen Anteil und legt ihn dann für sich selbst an - das vereinfacht vieles!
ganz so einfach ist das nicht, da die Geschwister keine
gemeinsame ESt-Erklärung abgeben können.
es bestehen gemeinsame mieteinnahmen. sorry, hab ich vergessen zu schreiben.
Für eine gemeinsame Geldanlage muss eine einheitlich eund
gesonderte Feststellung der Einkünfte abgegeben werden und
über die Anlage KAP/FE… werden dann die Zinsen mit ZAST und
Soli aufgeteilt - und beide geben dann diese Einkünfte
wiederum jeweils über die Anlage KAP bei ihrer eigenen
Steuererklärung an!
ah, ok, das klingt ja nicht schlecht, von dem formular hab ich bisher noch nie was gehört. bzgl. der Vermietung müssen ja sowieso einige FE-blätter erstellt werden. Also kommt es auf das eine mehr oder weniger nicht mehr an.
Also würde auch derjenige der einen Freistellungsauftrag noch frei hat, die abgezogenen Beträge für sich wieder erstattet bekommen, oder?
Die Jahressteuerbescheinigung wird von der Bank ja nur auf beide Namen ausgestellt, dies wird dann als Anlage zur KAP/FE beigelegt?
Unter was werden die Zinsen dann angeben? Gibt es da ein eigenes Feld?
Warum wird das Geld nicht aufgeteilt und jeder erhält seinen
Anteil und legt ihn dann für sich selbst an - das vereinfacht
vieles!
Da hast Du vollkommen recht, dass es eine Vereinfachung darstellen würde, aber die Gelder sollen ja auch wirklich für Rücklagen (Renovierung usw.) vorhanden sein und nicht verspekuliert oder für die eigene DL-Tilgung verwendet werden.
es bestehen gemeinsame mieteinnahmen. sorry, hab ich vergessen
zu schreiben.
ah, ok, das klingt ja nicht schlecht, von dem formular hab ich
bisher noch nie was gehört. bzgl. der Vermietung müssen ja
sowieso einige FE-blätter erstellt werden. Also kommt es auf
das eine mehr oder weniger nicht mehr an.
auch die von mir erwähnte Erklärung muss abgegeben werden - nicht nur die FE-Blätter, die sind die Anlagen dazu, wenn gemeinsame Mieteinnahmen bestehen und dazu wird dann einfach noch eine Anlage FE-KAP!! Mal diese Erklärung auf der zweiten Seite ansehen!
Also würde auch derjenige der einen Freistellungsauftrag noch
frei hat, die abgezogenen Beträge für sich wieder erstattet
bekommen, oder?
Jeder muss seine gesamten Zinsen angeben und die aus der Anlage FE-KAP auch und wenn Summe unter 801,-- ergibt sich eine Erstattung der ZASt und Soli-Beträge
Die Jahressteuerbescheinigung wird von der Bank ja nur auf
beide Namen ausgestellt, dies wird dann als Anlage zur KAP/FE
beigelegt?
JA!
Da hast Du vollkommen recht, dass es eine Vereinfachung
darstellen würde, aber die Gelder sollen ja auch wirklich für
Rücklagen (Renovierung usw.) vorhanden sein und nicht
verspekuliert oder für die eigene DL-Tilgung verwendet werden.