Hallo,
beim Umzug in ein anderes Bundesland wandern bekanntlich die
Steuerakten mit an das neue Finanzamt. Nur welche Jahrgänge?
Steuerzahler X bräuchte noch eine Auskunft aus den Akten
seines früheren FA. aus der Zeit vor 32 Jahren.
Oder sind diese Jahrgänge bereits vernichtet? Danke. Gruß
Hallo,
eine Frage, die X direkt dem Finanzamt stellen sollte.
Gruß
Lawrence
Steuerzahler X bräuchte noch eine Auskunft aus den Akten
seines früheren FA. aus der Zeit vor 32 Jahren.
Das FA hat eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
Dass das FA noch 32 Jahre vorrätig hat, ist also sehr unwahrscheinlich.
um welche Steuerart geht es?
Hi !
Die bisher schon erwähnte Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt grundsätzlich für die meisten Steuerarten. Ausnahmen gelten nur, wenn zum Beispiel noch ein ein Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist.
Im Bereich der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer kenne ich in Berlin ein Finanzamt, das sogar noch Akten aus dem Jahr um 1900 beherbergt.
Daher lautet die Frage: Auf welche Steuerart bezieht sich deine Frage?
BARUL76
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Hallo, EKST, Bau Zweifm.Haus 1978, damit verbd. AFA, 1 Wohng. war
vermietet bis 1988, danach bis 2009 vollständige Eigennutzung,
ab 2010 wieder vermietet, Eigentümer möchte jetzt Grundlagen
für weitere Afa haben, da er keine Unterlagen mehr besitzt. Gruß
und der jetzige Eigentümer war auch der Bauherr 1978? Und hat alle seine alten Unterelagen von damals nicht mehr??
Wer macht denn so was?
Da ist guter Rat teuer! Vielleicht doch mal suchen!
E.
Hi,
AfA Tabellen und diese würde ja dafür ausreichen, haben ein oft überraschendes Eigenleben und werden jeweils in die neue Akte umgeheftet.
Einfach nachfragen.
Wenn nichts gefunden wird, AfABemessungsgrundlage schätzen und bisherige AfA abziehen, das ist dann der Rest, der noch verteilt werden kann.
Schöne Grüße
C.