Guten Tag,
Max Mustermann hat irgendwie eine Blockade im Kopf was Steuern betrifft. Mustermann hat erst ein Gewerbe angemeldet und hat steuerlich viele Fragen die noch offen sind:
-> Wo findet er im Internet die Umsatzsteueranmeldung, er benötigt ja eine UST.NR. die auf seine Rechnungen drauf kommt. Er war immer in dem Glauben das Amt meldet sich alleine bei Ihm jetzt hat er dort angerufen und ist noch verwirrter als vorher…Die Dame sagte Ihm bei www.elster.de soll er das ausdrucken und an der Info beim Finanzamt abgeben, aber was soll er auf der Internetseite für mein Vorhaben ausdrucken er hat garkeine Ahnung.
-> Wenn dann alles angemeldet ist möchte er gern los arbeiten, Aufträge dazu hat er schon es liegt nur an dieser UST-NR., jetzt hier noch eine wichtige Frage, er ist Händler und Dienstleister im IT-Bereich und verkauft auch Waren. Er hat bis jetzt immer gedacht, dass bei der Rechnungserstellung folgendes gemacht wird:
Bestellung beim Großhändler -> Dort 19%MWSt. drauf rechnen, das kommt dan in den „Eingang“ -> Den errechneten Wert * Gewinn und dann bei Abschluss der Rechnung nochmal 19%MWSt. drauf und dann ist es im „Ausgang“ wenn der Kunde die Rechnung erhält. Ist dies so richtig?
Der Großhändler bietet Waren ohne MWSt. an, diese muss er beim Einkauf ja mit drauf rechnen, ist es aber richtig dann beim Weiterverkauf noch einmal 19% drauf zu rechnen für den Ausgang?
Wenn er jetzt beim Kunden ist und erbringt dort eine Arbeitsleistung, die er mit einem Stundenlohn von 35EUR/h bezahlt haben möchte, muss er diesen Stundensatz bei Rechnungserstellung auch noch versteuern? Oder wenn er vor Ort eine quittung ausstellt, muss er bei einer Stunde Arbeit (35EUR) noch die MWSt. mit drauf rechnen oder bleibt diese dann weg?
Das wären die Fragen die Ihm die Nächte rauben 
Ich hoffe Sie können Ihm helfen ;{
Mit freundlichen Grüßen