Hi,
ich beschäftige mich im Moment mit meinem Börseneinstieg. Derzeit graut es mir noch ein wenig vor den anfallenden Steuern, da ich eher kurzfristig Aktien handeln möchte.
Ich weiß, dass es eine Grenze bei 512 Euro gibt. Alle Gewinne unterhalb dieser Grenze werden nicht besteuert. Wobei durch das Halbeinkünfteverfahren der eigentliche Gewinn bei 1024 Euro liegen darf. Und wenn man die Aktie länger als 12 Monate hält, sind die Gewinne ebenfalls steuerfrei.
Wie ist es aber, wenn man kurzfristig mit Aktien handelt und dabei mehr als 1024 Euro Gewinn macht? Wie kann man den zu erwartenden Steueranteil berechnen? Ich weiß, dass dieser variabel ist, aber wie funktioniert es im Prinzip? Hat vielleicht jemand ein konkretes Beispiel für mich?
Vielen Dank im voraus!
Also zunächst solltest du zwischen zwei Dingen unterscheiden.
- Gewinne aus Spekulationen
Das ist das mit der 1-Jahres-Frist.
Steuerlich handelt es sich dabei um sonstige Einkünfte. Und da gibt es auch kein Halbeinkünfteverfahren. Richtig ist, dass Gewinne bis 512 Euro nicht versteuert werden müssen. Sollte dein Ertrag aber auch nur einen Cent höher sein, so muss der gesamte Ertrag voll versteuert werden. Also bitte nicht die 512 Euro abziehen.
Solltest du in einem anderen solchen Geschäft einen Verlust erleiden, so kannst du diesen von deinen Gewinnen abziehen.
Beispiel:
Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist 1.500 Euro
Verluste innerhalb der Spekulationsfrist 1.000 Euro
Macht unterm Strich 500 Euro… Muss nicht angegeben werden.
Interessantes Beiwerk: Wenn du mit kurzfristigen Aktienspekulation einen Gewinn von 50.000 Euro in einem Jahr erwirtschaftest, im selben Jahr aber ein Haus, welches du vor 9 Jahren als Geldanlage für 200.000 Euro gekauft hast und heute für nur noch 140.000 Euro verkaufst, so kannst du diesen Verlust geltend machen und musst die Erträge nicht versteuern. Die restlichen 10.000 Euro Verlust kannst du sogar in das nächste Jahr übertragen und somit im nächsten Jahr 10.512 Euro steuerfrei vereinnahmen.
Auch wenn das Vorjahr sehr erfolgreich war, so kannst du denn Verlust diesen Jahres rückwirkend dem letzten Jahr zuschreiben.
Solche Gewinne/Verluste können nur innerhalb der „privaten Veräußerungsgeschäfte“ miteinander verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften (z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ist nicht möglich.
- Halbeinkünfteverfahren
Tja, das gilt bei deinem beschreiben Fall gar nicht. Das Halbeinkünfteverfahren ist für Dividendenzahlungen da und wird nur dort benötigt. So wird vermieden, dass es zu einer unnötig hohen Doppelbesteuerung kommt, denn schon das Unternehmen selber muss auf Dividenden Körperschaftssteuer und SoliZ zahlen.
Hallo Ben
Interessantes Beiwerk: Wenn du mit kurzfristigen
Aktienspekulation einen Gewinn von 50.000 Euro in einem Jahr
erwirtschaftest, im selben Jahr aber ein Haus, welches du vor
9 Jahren als Geldanlage für 200.000 Euro gekauft hast und
heute für nur noch 140.000 Euro verkaufst, so kannst du diesen
Verlust geltend machen und musst die Erträge nicht versteuern.
Die restlichen 10.000 Euro Verlust kannst du sogar in das
nächste Jahr übertragen und somit im nächsten Jahr 10.512 Euro
steuerfrei vereinnahmen.
Das vermoscheln der Gewinne und Verluste unterschiedlicher Einkunftsarten ist doch schon seit einiger Zeit gecancelt worden. Also geht nur noch Kapital-Kapital, Immobilie - Immobilie, soweit jedenfalls mein Kenntnisstand…
Der Ansatz des Fragestellers ist recht amüsant. Er hat noch nix Gewinn gemacht, denkt aber wohl am intensivsten an die Steuern…Ich hätte da einen Tipp, wo man nur 5% Pauschalsteuer zahlt(egal wie hoch das EK ist)… völlig legal natürlich
LG
Mikesch
Hallo,
Das vermoscheln der Gewinne und Verluste unterschiedlicher
Einkunftsarten ist doch schon seit einiger Zeit gecancelt
worden. Also geht nur noch Kapital-Kapital, Immobilie -
Immobilie, soweit jedenfalls mein Kenntnisstand…
es handelt sich dabei um die gleiche Einkunftsart: sonstige Einkünfte (vgl. §§22 ff EStG).
Gruß
Christian
es handelt sich dabei um die gleiche Einkunftsart: sonstige
Einkünfte (vgl. §§22 ff EStG).
…und somit lassen Sich Gewinne und Verluste gegenseitig verrechnen.
So entnehme ich es deiner Antwort. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich hätte da einen Tipp, wo man nur 5% Pauschalsteuer zahlt(egal wie
hoch das EK ist)… völlig legal natürlich
Aha, und was soll das sein? So völlig legal?
und du glaubst, das ich den hier so einfach poste???Ist jedenfalls völlig legal, lohnt aber erst ab gewissen Grössenordnungen jenseits der 50.000 Gewinn, nach oben hin keine Grenzen…
LG
Mikesch
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Grauen (leicht ot)
Hi,
ich beschäftige mich im Moment mit meinem Börseneinstieg.
Derzeit graut es mir noch ein wenig vor den anfallenden
Steuern, da ich eher kurzfristig Aktien handeln möchte.
Das ist tatsächlich das einzige, wovor Dir graut?
Vor den Spesen und Gebühren bei kurzfristigem Handeln graut Dir nicht?
Und vor eventuellen Verlusten ebenfalls nicht?
Na, Deine Sorgen möchte ich haben. Aber tröste Dich, Du bist in guter Gesellschaft: Mit dem selben Grauen sind schließlich auch tausende von Ärzte und Rechtsanwälte in den Besitz von ein paar Tonnen Beton im landschaftlich reizvollen Osten gekommen:wink:
SCNR
Jürgen
Hi,
ich beschäftige mich im Moment mit meinem Börseneinstieg.
Derzeit graut es mir noch ein wenig vor den anfallenden
Steuern, da ich eher kurzfristig Aktien handeln möchte.
Das ist tatsächlich das einzige, wovor Dir graut?
Vor den Spesen und Gebühren bei kurzfristigem Handeln graut
Dir nicht?
Und vor eventuellen Verlusten ebenfalls nicht?
Vor denen graut es mir natürlich auch. Aber derzeit eher noch vor den Steuern, da ich diese noch nicht so recht abschätzen kann.
Na, Deine Sorgen möchte ich haben. Aber tröste Dich, Du bist
in guter Gesellschaft: Mit dem selben Grauen sind schließlich
auch tausende von Ärzte und Rechtsanwälte in den Besitz von
ein paar Tonnen Beton im landschaftlich reizvollen Osten
gekommen:wink:
Ja, genau 
SCNR
Jürgen
Danke für die Infos. Das hilft mit schon mal etwas weiter. Dennoch würde ich gerne wissen, wie man die anfallenden Steuern ungefähr berechnen kann.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Ansatz des Fragestellers ist recht amüsant. Er hat noch
nix Gewinn gemacht, denkt aber wohl am intensivsten an die
Steuern.
Ich stehe ja auch erst am Anfang. Und am Anfang muss man sich doch ausgiebig informieren bevor man für irgendwas Geld anlegt, gelle?
Danke für die Infos. Das hilft mit schon mal etwas weiter.
Dennoch würde ich gerne wissen, wie man die anfallenden
Steuern ungefähr berechnen kann.
Was willst Du denn jetzt wissen?
-
Gewinne aus kurzfristigen Spekulationen?
*bis 512 Euro: gar nicht
*ab 512 Euro: Gesamter Betrag unterliegt deinem persönlichen Steuersatz. ->Steuererklärung
-
Dividendenerträge?
Wenn du keine anderen Erträge hast, dann kannst du diese Erträge deinem Freistellungsauftrag anrechnen. Da ja das Halbeinkünfteverfahren gilt, musst du nur die Hälfte versteuern.
„Umgerechnet“ kannst du also als Lediger bis zu 1602 Euro steuerfrei vereinnahmen. Für Verheiratete gilt das doppelte.
Solltest du über diesen Grenzen liegen gilt hier: Die Hälfte deiner Gewinne musst du deinem persönlichen Steuersatz unterlegen. Und SoliZ nicht vergessen. ->Steuererklärung
Also kann ich davon ausgehen, dass es entweder illegal, oder aber nicht existent ist.
Ich meine, warum machen das nicht alle/viele? Dann sollte man schon mal was davon gehört haben.
Und nicht soooo viele Experten zerbrechen sich aus purer Langeweile den Kopf, mit was für Finanzinovationen man nicht noch Steuern sparen könnte wenn es da schon was gibt.
Hallo,
Danke für die Infos. Das hilft mit schon mal etwas weiter.
Dennoch würde ich gerne wissen, wie man die anfallenden
Steuern ungefähr berechnen kann.
Der worst case dürfte derzeit bei ungefähr 50% liegen (wenn du davon lebst und in der gesetztlichen KK bist, interessieren die sich dafür vielleicht auch irgendwann, das war aber nicht gefragt und gehört nicht hierher). Rechne damit und freue dich, falls es vielleicht doch nicht so dicke kommt. Soviel solltest du aber sicherheitshalber auf jeden Fall zurücklegen, bis du deinen Steuerbescheid in Händen hast, wenn du oder dein Steuerberater das nicht vorher genauer ausrechnen.
Cu Rene
Idealerweise legst du alles auf ein Sparbuch, da fallen so wenig Zinsen an da brauchst du bestimmt keine Steuern zu zahlen.
- Halbeinkünfteverfahren
Tja, das gilt bei deinem beschreiben Fall gar nicht. Das
Halbeinkünfteverfahren ist für Dividendenzahlungen da und wird
nur dort benötigt. So wird vermieden, dass es zu einer unnötig
hohen Doppelbesteuerung kommt, denn schon das Unternehmen
selber muss auf Dividenden Körperschaftssteuer und SoliZ
zahlen.
Doch das gilt. Vgl. hierzu §3 Nr 40 j Einkommensteuergesetz