Steuerausgleich: Kilometergeld zur Arbeit mit Auslösung verglichen?!

Hallo, bei meinem Lohnsteuerausgleich 2015 hatte ich einige Kilometer mit dem privaten PKW zurückgelegt.
Sei es zum Firmenstandort oder, viel öfter, zu einer Fahrgemeinschaft, und dann weiter zum Kunden.
Die Rückerstattung war ziemlich niedrig, und ich hatte das Gefühl das etwas nicht richtig war.
Meine Firma bezahlt mir Auslösung (Mehraufwedung für Verpflegung, Einsatzwechseltätigkeit).
Das Ganze hatte ich dann mit einer Steuersoftware versucht zu prüfen (Taxmann 2016), doch das ergab die gleiche Rückerstattung wie das Schreiben vom Finazamt.
Allerdings stand bei der Software auch , das ich ja schon Erstattungen (Auslösung) des Arbeitgeber bekommen hatte, und die Kilometer damit verrechnet wurden.
Was hat denn die Mehraufwendung für Verpflegung mit dem absetzbaren Kilometergeld zu tun? Hatte auch die Kilometer probeweiser rausgenommen und kam zum gleichen Ergebniss.
Ist das so rechtens, oder muss ich mich damit abfinden?

Servus,

bei der Einkommensteuerveranlagung werden keine Kilometer mit Auslösungen verrechnet.

Es werden die Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zusammengestellt und berechnet - das sind unter anderem Mehraufwand für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit, Aufwand für Wege zur ersten Arbeitsstätte, Aufwand für Wege zu den anderen Einsatzorten, Kontoführungsgebühren, Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung, Weiterbildungskosten usw. usw… Von diesem Gesamtbetrag der Werbungskosten werden die Beträge abgezogen, die der Arbeitgeber schon steuerfrei erstattet hat. Der Rest wird dann als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte angesetzt.

Freue Dich, dass Du bereits einiges vom Arbeitgeber steuerfrei bekommst - das ist nämlich auch sozialversicherungs- und krankenversicherungsfrei. So billig kriegst Du das bei der Einkommensteuerveranlagung nicht, da geht nämlich bloß die Steuer wieder weg, aber die Versicherungsbeiträge bleiben.

Schöne Grüße

MM

Was genau muss man sich darunter vorstellen? Die gefahrenen Kilometer wurden rausgenommen und es kam die gleiche Steuererstattung raus? Vielleicht liegt man unter der Werbungskostenpasuchale, so dass ein paar Kilometer mehr oder weniger einfach nichts ausmachen. Wenn sich in der „Auslöse“ auch Fahrkostenerstattungen verbergen, dann werden die natürlich mit den Kilometern verrechnet.

Die Auslösung des AG bezieht sich nicht auf Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, lediglich auf den Verpflegungsmehraufwand. Ich hatte 1406 km (einfache Fahrt) mit dem privaten PKW zu verschiedenen Treffpunkten gefahren. Die Rückerstattung beträgt doch 0,30 Euro pro km, oder verstehe ich das falsch, demnach sollte die Rückerstattung + 422 Euro sein. Mag sein das ich auch in der Software Fehler gemacht hatte, und deswegen auch das gleiche Ergebnis hatte.
Die letzten 15 Jahre hatte das ein Steuerberater gemacht, und ich kenne mich nicht mehr aus mit Finanzamt/Steuerausgleich.

Ja, das verstehst Du falsch. Es wird nichts erstattet, sondern diese 422€ mindern lediglich das zu versteuernde Einkommen. Das aber auch nur, wenn man über die Werbungskostenpauschale (1.000€) kommt.

Braucht es dank der Software für derart banale Dinge im Grunde nicht.

Danke Dir. Die letzten 15 Jahre mit dem Steuerberater waren auf Grund von Vermietetem Eigentum, das nicht mehr Existiert. Also brauche ich in Zukunft keine Kilometerangaben mehr machen, weil es eh nichts bringt?! Diese Mehraufwändung von fast 3000 Kilometern trifft mich aber schon hart, da ich mir wegen diesem Job ein Auto zulegen musste, Unterhaltspflichtig für ein 7-Jähriges Kind, und auch noch in Verbraucherinsolvenz wegen der besagten Immobilie bin.

Sollte es tatsächlich so sein, bin ich ganz schön in den A… gekniffen.

Ich rufe morgen das Finanzamt an, um vielleicht Klarheit zu bekommen…

Wieviel mehr Klarheit willst Du denn noch? Mehr erklären, als Dir hier schon erklärt worden ist, kann Dir auf dem Finanzamt auch keiner.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank erst mal, das ihr euch dem Thema angenommen habt :relaxed: .

Schöne Grüße

Hallo,
ich würde mich nicht auf Steuersoftware verlassen sondern mal zur Lohnsteuerhilfe gehen. Die helfen für kleines Geld super weiter.

Grüße
miamei

Hallo, generel würde ich auch sagen ab zur Lohnsteuerhilfe!
Da war ich auch Mitglied und habe einiges an Steuerberater-Kosten gespart, als die Immobilie noch aktiv war. Die staffeln ihre Mitgliedsbeiträge auch nach Jahreseinkommen,
aber bei weitem nicht wie ein Steuerberater.
Es kommt auch darauf an was man(frau) als Wiedererstattung bekommen sollte, und wie kompliziert die Abschreibung und Etwaiges ist. Bei Eigentum und Vermietung wird einem schwindelig wenn man die Kniffe nicht kennt.
Für mich selbst, in meiner Situation, ist auch die Lohnsteuerhilfe nicht rentabel.
Die zu erwartende Wiedererstattung ist einfach zu gering, und rechnet sich nicht im Vergleich zum Mitgliedsbeitrag.
Wenn ich 2/3 der Erstattung für mich behalten könnte, wäre es sicherlich wieder eine Option für mich.

Hatte mit dem Finanzamt gesprochen, und denen ist ein Fehler unterlaufen, sodas die Kilometer nicht berücksichtigt wurden.
Das Ganze wird nachbearbeitet, und schauen wir mal was dann RAUS kommt.

Schöne Grüße

Naja, ich hatte mit dem Finanzamt gesprochen, und tatswahrhaftig ist denen (und MIR natürlich mit der Software) ein Fehler unterlaufen.
Die Steuererklärung wurde nachbearbeitet, und ich habe meine Kilometer erstattet bekommen :smiley:
Hätte ich mich mit euren Aussagen zufrieden gegeben, wären diese Pfutsch :weary:

wer-weis-was Spezialisten, sind doch nicht immer die besten Ratgeber :stuck_out_tongue_winking_eye:

Aber trotzdem Danke

Viele Grüße

Hallo Pedro,

deine Triumph-Fanfaren sind genauso schwammig wie Deine Angaben zum Sachverhalt: Du hast vorher nicht kapiert, worum es geht, und jetzt danach auch nicht. Du hast außerdem natürlich nicht „Deine Kilometer erstattet bekommen“, aber wenn Du glücklich mit deinem eigenen Pfusch bist - umso besser.

Schöne Grüße

MM