angenommen, ein Mann lebt seit Juli 2008 in Trennung von seiner Frau, beide hätten aber das gesamte Jahr 2008 noch in einem gemeinsamen Haus gelebt, getrennt von Tisch und Bett.
Die Frau wäre arbeitslos oder in Mutterschutz und der Mann hätte das ganze Jahr 2008 gearbeitet.
Er darf für 2008 noch seine Lohnsteuerklasse 3 behalten!
Ab 2009 muss er Lohsteuerklasse 1 beantragen.
Soweit ist alles gut.
Jetzt will der Mann aber den Steuerausgleich für 2008 machen, also ganz normal noch „zusammenveranlagt“.
Seine Frau müsste aber auf der Steuererklärung bei Zusammenveranlagung mit unterschreiben. Sie weigert sich aber aus irgend welchen Gründen.
Das FA nimmt die Zusammenveranlagung ohne Unterschrift der Frau nicht ab.
Der Mann wäre also gezwungen, die Steuererklärung nur für sich allein abzugeben, also „einzelveranlagt“, obwohl er ja noch immer verheiratet wäre.
Frage: Bei Einzelveranlagung - würde der Mann dann nicht automatisch als Single, also mit Steuerklasse „eins“ behandelt werden und müsste jede Menge Steuern für 2008 zurück zahlen? Egal ob er verheiratet ist und das ganze Jahr 2008 als Alleinverdiener gearbeitet hat.
Er kann auf Zuammenveranlagung bestehen, denn die Frau unterliegt dem Schikaneverbot, das sollte das FA aber wissen.
Die Ehefrau muss die Zusammenveranlagung über sich ergehen lassen.
Er kann die Ehefrau verklagen, so dass sie gerichtlich gezwungen wird zu unterschreiben.
Seine Frau müsste aber auf der Steuererklärung bei
Zusammenveranlagung mit unterschreiben. Sie weigert sich aber
aus irgend welchen Gründen.
Das FA nimmt die Zusammenveranlagung ohne Unterschrift der
Frau nicht ab.
das Finanzamt muss die nur vom Mann beantragte Zusammenveranlagung annehmen und muss diese selbst ohne Unterschrift der Ehefrau durchführen.
Es gilt, wie Petz schon schrieb, ein Schikaneverbot.
Der Mann sollte das Finanzamt auf die Einkommensteuerrichtlinien zu § 26 Absatz 3 Satz 4 hinweisen:
„Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte im Veranlagungszeitraum (verkürzt zitiert) keine steuerlich relevanten Einkünfte hatte.“
Ergo ist hier nur eine Zusammenveranlagung möglich.
also, angenommen trotz Schikaneverbot bleibt das FA bei seiner Sturheit und nimmt die Zusammenveranlagung wegen fehlender Unterschrift der Frau nicht ab.
Die Frau hat keine Einzelveranlagung beantragt, sie macht einfach gar nichts.
Was würde passieren, wenn der Mann die Steuererklärung nur für sich, also „einzelveranlagt“ abgibt?
Müsste er Steuern nachzahlen???
Eine Klage, um die Frau zur gemeinsamen Steuererklärung zu zwingen, ist zeitaufwändig und evtl. kostspielig, das würde den Aufwand evtl. gar nicht lohnen.
Antwort steht in meinem obigen Posting. Getrennte Veranlagung ist rechtlich nicht möglich. das Finanzamt darauf hinweisen, dass der zuständige Sachbearbeiter mal seine für ihn gültigen Richtlinien lesen sollte.