Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf die Kapitalertragssteuer. Kann in Steuerausgleich bei einem Verlustvortrag aus Altverlusten vor 2008 auch Gewinne aus Aktien oder nur nur Gewinne aus SO nach §20 Abs. 2 EStG ausgeglichen werden.
Viele Grüße
Michael