Steuerausgleich

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage bezieht sich auf die Kapitalertragssteuer. Kann in Steuerausgleich bei einem Verlustvortrag aus Altverlusten vor 2008 auch Gewinne aus Aktien oder nur nur Gewinne aus SO nach §20 Abs. 2 EStG ausgeglichen werden.

Viele Grüße

Michael

Lieber Michael,

sofern in den Vorjahren ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, kann bzw. muss dieser mit aktuellen Gewinnen (aus der gleichen Einkunftsart) verrechnet werden. Aus welchem Jahr der Verlust stammt ist m.E. unerheblich.

Hallo Schuhverkäufer,
soviel ich weiß sind ja ab 2008 keine Zinsen und Dividenden von der Steuer ausgenommen und auch Gewinne aus Aktien dürfen nur noch mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden. Meine Frage bezieht sich darauf ob Aktiengewinne aus 2009 mit dem Verlustvortrag aus 2008 verrechnet werden können. Der Verlustvortrag ist ja nicht unterteilt nach Aktien und Sonstige. Das Finanzamt hat mir nämlich gar nichts verrechnet , auch keine Gewinne aus SO.

Herzliche Grüße

Michael

Bei den sonstigen Einkünften darf ein Verlustausgleich nur noch innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden. Ein Verlustvortrag in das nächste Jahr findet nicht statt.

Sorry, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße,

balge