Steuerbar oder nicht steuerbar!?

Guten Abend!

Folgender Fall - eine Reisevermittlung mietet für einen Kunden Fremdenzimmer in England für umgerechnet 400 Euro und stellt dem Kunden dies dann mit 450 Euro in Rechnung.

Frage: Ist dieser Umsatz
a)komplett steuerbar
b)komplett nicht steuerbar, da die Leistung im Ausland stattfindet
c)es gilt die Margenbesteuerung, es sind also nur die 50 Euro Marge steuerbar.

Für Antwort(en) mit kurzer Erläuterung wäre ich sehr dankbar!

Hallo,

die Frage ist, was bekommt der Kunde wirklich als vertragliche Leistung? Bekommt er nur die Vermittlung (bspw. wenn man über diverse Hotel-Websites bucht) oder bekommt er eine Reiseleistung (bspw. wenn man bei TU* bucht)?

Wenn Vermittlung --> nur die 50 Euro Brutto sind Umsatz, die verauslagten 400,- wären durchlaufender Posten und nur auf fremde Rechnung und fremden Namen gezahlt.

Wenn Reiseleistung --> dann ist 450,- Euro Umsatz und 400,- Kosten. Beim Umsatz muss man dann ggf. aufteilen, was steuerbar und was nicht.

Was vorliegt: Prüfung ob Vertrag zwischen Hotel und „Reisebüro“ bzw. ein Vertrag zwischen Hotel und Gast begründet wurde.

Im Ergebnis sind aber alle Leistungen (ob Hotel & Vermittlung oder nur Reiseleistung) wohl insgesamt nur in UK steuerbar, also ohne deutsche USt zu belasten (§ 3a Abs. 1 UStG bzw. zzgl. § 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG).

Mfg vom

showbee

Der Knackpunkt scheint mir die Frage: wann ist man nur Vermittler, und wann ist man Veranstalter? Gibt es da eine klar definerte Trennlinie?

Servus,

dafür gibts ein Kriterium, das nicht in allen Fällen, aber meistens hilft - nämlich die zivilrechtliche Gegenprobe: Wer steht unter welchen Umständen wofür gerade, wenn die Leistung unmöglich wird? Daran lässt sich meistens ablesen, wer von den Beteiligten mit wem in welcher Beziehung steht.

Schöne Grüße

MM

Wer
steht unter welchen Umständen wofür gerade, wenn die Leistung
unmöglich wird? Daran lässt sich meistens ablesen, wer von den
Beteiligten mit wem in welcher Beziehung steht.

Hallo,

ebbe! Die zivilrechtliche Ausgestaltung ist hier entscheidend, weil hier die USt dem Zivilrecht (Vertrag) folgt. Ist der Unternehmer Vermittler oder Reiseleister, das ist die Frage.

Es wäre bitter, wenn der Unternehmer das selbst nicht weiss, denn als Reiseveranstalter muss man VIEL beachten (ich sag nur Reisemängel, Leitung, Sicherungsschein etc.). Dem Unternehmer muss doch klar sein, wer den Vertrag über das Hotel gemacht hat. Macht das Hotel den Vertrag mit dem Kunden

bspw. Vermittler gibt dem Hotel einen Namen und Zeitraum, dann kommt der Kunde und übernachtet und zum Schluß bekommt der Vermittler eine Provision

oder ist der Vertrag zwischen Reiseleiter und Hotel gemacht

bspw. Reiseveranstalter wie TU* & Co. buchen ein 80% eines Hotelkontingentes, suchen die Kunden und schicken die Leute da hin, am Ende jedes Monats zahlt TU* seine Euro je Zimmer, die natürlich unter dem Tageszimmerpreis liegen, weil sie ja garantiert immer 80% buchen.

Mfg vom

showbee