Steuerbare Leistung?

Hallo zusammen!
Angenommen Arbeitgeber A benötigt z.B. einen Datenschutzbeauftragten, kann aber keinen seiner Mitarbeiter dafür gewinnen. Nun bietet A dem Kleinunternehmer U diesen „Job“ an. U nimmt unter der Bedingung an, dass A die zuvor für U notwendigen Kosten i.H.v. 1000 € einer entsprechenden Schulung beim Schulungsinstitut C übernimmt. Die eigentliche Dienstleistung wird später zum Stundensatz XY zwischen A und U abgerechnet.
Wie wirken sich die Schulungskosten bei der Gewinnermittlung für A (§ 4 I EStG) und B ( § 4 III) aus, wenn U auf Rechnung des A bei C die Schulung in Anspruch nimmt?
Gruß
Alexander

hi,

die schulung für B ist voraussetzung zur auftragsannahme & erfüllung. also ist diese durch B in seine kalkulation eingegangen.

es ist also eine rechnung an B zu schreiben, die zahlung der rechnung erfolgt unbar (dienstleistungserbringung), zufluss der leistung bei B (wichtig, weil 4/3-ermittler) ist bei schulungsbeginn.

B muss dem A über einen zeitraum X eine rechnung über zahlung schreiben, bsp.

schulungskosten 1200 + 192 ust
monatliche kosten von B 1000 + 160 ust
verteilung über 12 monate

  1. rechnung A --> B = 1.200 + 192 USt = 1.392 EUR, es erfolgt keine zahlung

  2. monatliche rechnungen B --> A = 1.000 + (1.200 / 12 = 100) = 1.100 + 176 = 1.276 EUR, davon auszahlung auf konto 1.160 und verrechnung mit forderung 116 EUR

gruss vom

showbee