Steuerbefreiter Verkaufserlös , was zählt dazu?

Wenn eine Person älter als 55 Jahre einen onlineshop (also kein Gebäude, kein Grund und Boden) verkauft,ist bei 45000 € Nettowert dieser Verkaufserlös auf Antrag steuerbefreit.

Was zählt zum steuerbefreiten Verkaufserlös?

a) ideelle Werte (z.B. Warenzeichen, Internetauftritt)

  • der Wert des Warenlagers (= aus der Buchhaltung ermittelter Wert (??))

b) oder nur der ideelle Wert?

Servus,

der genannte Freibetrag gem. § 16 IV EStG bezieht sich nicht auf den Veräußerungserlös, sondern auf den Veräußerungsgewinn.

Um diesen zu ermitteln, nimmt man das Betriebsvermögen lt. Bilanz und zieht dieses vom Veräußerungserlös ab. Ein Bezug auf einzelne Aktiva ist nicht möglich.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort!
Ja, so ist das, wenn man in diesem Fachgebiet ungeschult ist, da sind die Begriffe nur „gefühlt klar“.

D.h. eine optimierter Verkaufserlös wäre 45000 + der Netto-Wert der Waren …
(… = wobei ich nicht genau weiß, alles dazu gehört, von Bilanzen habe ich keine Ahnung) ?

Servus,

Betriebsvermögen ist grundsätzlich die Summe aller Aktiva (Betriebsausstattung, Warenbestand, Offene Forderungen, Geld etc.) minus die Summe aller Passiva außer dem Eigenkapital (Offene Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Bankschulden etc.).

Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bereinigt man diese Posten um diejenigen, die nicht veräußert werden. Es kann durchaus sein, dass dann bloß noch der Warenbestand übrig bleibt - das schadet dem Freibetrag gem. § 16 Abs 4 EStG nur, wenn Anlagevermögen (Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung) in wesentlichem Umfang da ist, das nicht veräußert wird. Dass der Unternehmer, der seinen Betrieb veräußert, z.B. offene Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mit verkauft, schadet dem Freibetrag nicht.

D.h. eine optimierter Verkaufserlös wäre 45000 + der
Netto-Wert der Waren

Wenn das Betriebsvermögen nur aus Warenbestand besteht, wäre das ein Verkaufserlös, bei dem keine ESt anfällt: D.h. der Erlös ist nicht unbedingt optimiert, aber die ESt-Belastung ist minimiert.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, einen Warenbestand mit Teilwert 70.000 für 270.000 zu verkaufen, selbst wenn ich darauf ESt zahlen müsste. Selbst wenn auf irgendeinen Ertrag z.B. 42% ESt bezahlt wird, bleiben doch 58% davon liegen, und davon kann man schon dieses oder jenes halbe Hähnchen käufen.

Schöne Grüße

MM

MM, vielen Dank für diese Hilfe beim beschwerlichen Spaziergang durch den Steuerrechtsdschungel…

D.h. eine optimierter Verkaufserlös wäre 45000 + der
Netto-Wert der Waren

Wenn das Betriebsvermögen nur aus Warenbestand besteht, wäre
das ein Verkaufserlös, bei dem keine ESt anfällt:

Das möchte ich genauer verstehen: kann der Freibetrag, der eigentlich nur auf Gewinn anzuwenden ist, wie ich aus Deiner ersten Antwort verstand, nun doch auf den Warenbestand angewendet werden - z.B. mangels zu verkaufender ideeller Werte?