liebe Experten,
wenn Personen älter als 55 Jahre ihren Betrieb aufgeben,
sind 45000 € Verkaufserlös auf Antrag steuerbefreit.
Wenn nun eine Person - älter als 55 - einen Betrieb nur 1 - 2 Jahre betreibt und ihn dann in der Familie weiterverkauft, also letztlich nur „weiterreicht“, könnte dies als steuerbefreiungs-schädlicher Gestaltungsmisbrauch gewertet werden?
Danke für Eure Meinungen, Gruß Schwipp