Steuerbefreiung Betriebsaufgabe aus Altersgründen

liebe Experten,
wenn Personen älter als 55 Jahre ihren Betrieb aufgeben,
sind 45000 € Verkaufserlös auf Antrag steuerbefreit.

Wenn nun eine Person - älter als 55 - einen Betrieb nur 1 - 2 Jahre betreibt und ihn dann in der Familie weiterverkauft, also letztlich nur „weiterreicht“, könnte dies als steuerbefreiungs-schädlicher Gestaltungsmisbrauch gewertet werden?

Danke für Eure Meinungen, Gruß Schwipp

Moin,
veräußert er oder überträgt er?
Ist ein kleiner feiner gemeiner Unterschied…
Schöne Grüße
e

…er würde verkaufen, und das ist doch veräußern?

…übertragen wäre doch verschenken?