hallo zusammen
ich habe einmal gehört, dass wenn ein straßenmusikant zusätzlich zu den spenden die er bekommt, selbstgebrannte tonträger seiner eigenen musik gegen einen festen betrag anbietet, er weder einen gewerbeschein benötigt, noch steuern dafür zahlen muß. ist dass korrekt?
wenn ja, stellt sich mir eine weitere frage:
ein straßenkünstler zeigt auf der straße zaubertricks und hat zur bestreitung seines lebensunterhalt eine spendendose aufgestellt. bis hierhin dürfte es ja keinerlei probleme geben.
was aber wäre, wenn der zauberer ebenfalls eine dvd anbietet, auf der der trick erklärt wäre? würde da die gleiche rechtsprechung gelten, wie für den musikanten?
würde es einen unterschied machen wenn der cd ein artikel beigelegt wäre, die zur vorführung des tricks benötigt würde? (zb. ein streichholz)
würde es einen unterschied machen, wenn anstatt der dvd eine trickerklärung in papierform angeboten würde?
oder ganz einfach gefragt: lässt das deutsche steuer und gewerberecht es zu, dass dieser straßenkünstler legal handelt, ohne steuer und gewerbeplichtig ( gewerbeschein ) zu werden?
danke