Steuerbefreiung straßenkünstler

hallo zusammen
ich habe einmal gehört, dass wenn ein straßenmusikant zusätzlich zu den spenden die er bekommt, selbstgebrannte tonträger seiner eigenen musik gegen einen festen betrag anbietet, er weder einen gewerbeschein benötigt, noch steuern dafür zahlen muß. ist dass korrekt?

wenn ja, stellt sich mir eine weitere frage:

ein straßenkünstler zeigt auf der straße zaubertricks und hat zur bestreitung seines lebensunterhalt eine spendendose aufgestellt. bis hierhin dürfte es ja keinerlei probleme geben.

was aber wäre, wenn der zauberer ebenfalls eine dvd anbietet, auf der der trick erklärt wäre? würde da die gleiche rechtsprechung gelten, wie für den musikanten?

würde es einen unterschied machen wenn der cd ein artikel beigelegt wäre, die zur vorführung des tricks benötigt würde? (zb. ein streichholz)

würde es einen unterschied machen, wenn anstatt der dvd eine trickerklärung in papierform angeboten würde?

oder ganz einfach gefragt: lässt das deutsche steuer und gewerberecht es zu, dass dieser straßenkünstler legal handelt, ohne steuer und gewerbeplichtig ( gewerbeschein ) zu werden?

danke

Hallo,

ein Musikant oder Zauberkünstler braucht nie einen Gewerbeschein, weil er kein Gewerbe ausübt.
Vielmehr handelt es sich um eine künstlerische Tätigkeit, die einen freien Beruf im Sinne des § 18 EStG darstellt.

Deshalb werden die Einnahmen aber nicht steuerfrei.

Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass weder Eintrittsgelder noch Verkaufspreise verlangt werden.
Gestandene Bands preisen ihre CDs heutzutage nur noch im Internet an und fordern den Kunden auf, das zu bezahlen, was er für richtig hält.
Das wird deswegen keine Spende sondern bleibt eine steuerpflichtige Einnahme.

Wenn das Finanzamt hier genauere Prüfungen unterlässt, dann deshalb, weil bei einem Strassenmusikanten oder sonstigem Künstler in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen wird.

Wenn aber eine eigene CD angeboten wird, dann ist das ein Handel und der impliziert geradezu die Gewinnerzielungsabsicht. Hier kann und darf nichts steuerfrei bleiben.

Der Strassenkünstler muss seine Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Er darf aber auch die Ausgaben hierzu in Abzug bringen wie zum Beispiel Anschaffung von Instrumenten, Zauberartikeln, Produktionskosten CDs.

Gruß
Lawrence

danke plus nachfrage
hallo lawrence

Der Strassenkünstler muss seine Einnahmen in der
Steuererklärung angeben.

hier stellt sich für mich allerdings die frage, wie das in der praxis kontrolliert wird.

wenn jemand auf der straße musik macht und seine cds für 10 euro abbietet, braucht er also keine erlaubnis von den behörden, weder einen gewerbeschein. (reisegewerbe denke ich einmal).

bei kontrollen durch das ordnungsamt und dem gewerbeaufsichtsamt hat er also nichts zu befürchten.

aber wenn er diese einnahmen NICHT auf seiner steuererklärung angeben würde, dürfte ihm ja nichts passieren, weil der bearbeitende sachbearbeiter auf dem finanzamt gar nicht wissen kann, dass er diese tätigkeit ausübt.

habe ich da jetzt einen denkfehler, oder sind da der steuerhinterziehung nicht alle türen und tore geöffnet?

danke kp

Hallo,

ob es jetzt so was ist, wie von Dir beschrieben oder andere Aktivitäten wie zum Beispiel Prostitution, bandenmäßiger Einbruch, Banküberfall, Hehlerei, Dealerei, alles das ist ein gewerbsmäßiges, unternehmerisches Handeln und löst nach dem Wortlaut der Steuergesetze eine Steuerpflicht aus.
Und die Nichtangabe in Steuererklärungen löst nach dem Wortlaut des Gesetzes eine Steuerhinterziehung aus.

Die Beamten im Finanzamt haben ganz einfach andere Sorgen, als sich um solche Dinge zu kümmern und so schlupfen regelmäßig auch die stadtbekanntesten Straßenmusikanten unbehelligt durch jedes Netz der Steuerpflicht.

Gruß
Lawrence