Hallo,
hat schon jemand mal davon gehört, dass man aufgrund des Ottawa Abkommens eine Umsatzsteuerbefreiung bekommt? Bzw. gibt es im Umsatzsteuergesetz einen Hinweis auf das Ottawa Abkommen BGBl. II 1958, S. 118?
Vielen Dank.
Hallo,
hat schon jemand mal davon gehört, dass man aufgrund des Ottawa Abkommens eine Umsatzsteuerbefreiung bekommt? Bzw. gibt es im Umsatzsteuergesetz einen Hinweis auf das Ottawa Abkommen BGBl. II 1958, S. 118?
Vielen Dank.
Servus,
der Hinweis steht in § 4 Nr. 7 UStG, hier zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Die Durchführung funktioniert relativ einfach: Die von dieser Regelung begünstigten Angehörigen und Angestellten der NATO-Streitkräfte erhalten von ihrer Einheit entsprechende Formulare, auf denen ihr Status bestätigt wird, und die der Unternehmer, der für eine Lieferung oder sonstige Leistung die USt-Befreiung in Anspruch nehmen will, zu seinen Unterlagen zu dem Vorgang nehmen muss. Diese Durchschreibesätze haben auch Exemplare, mit denen die steuerbefreiten Lieferungen an ich weiß nicht mehr welche Behörde in D zur Erfassung in der Außenhandelsstatistik gemeldet werden müssen (könnte das Statistische Bundesamt selber sein; das letzte Mal, dass ich Hundeleinen, Maulkörbe, Arbeitsgeschirre und Apportierhölzer an GIs verkauft habe, war 2006 - seither kann sich auch im formalen Ablauf einiges geändert haben).
Schöne Grüße
Dä Blumepeder