Steuerbegünstigte Zwecke

Hallo zusammen,
fallen Spenden an eine religiöse Gruppe (z.B. Pfingstgemeinde), die weder als religiöse Bekenntnisgemeinschaft noch als Religionsgesellschaft klassifiziert werden kann, auch unter die steuerbegüstigen Zwecke des § 10b EStG? Falls ja, welchen Anforderungen muss der Spendenachweis genügen, wenn die Gruppe derzeit noch als GbR und noch nicht als e.V. organisiert ist (wohl problematisch wegen fehlender Berechtigung zur Spendenquittung).

Besten Dank im voraus für jede Meinung.

Gruß
Alex

hallo,

nur wer nach den §§ 51ff. Abgabenordnung (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__51…) als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich eingeordnet ist, kann spendenquittungen ausstellen, da er „steuerbegünstigte zwecke“ ausübt.

hier ist eine grundvoraussetzung die „körperschaftliche“ organisierung, also eine juristische person. die ist in 99,9% aller fälle ein „e.V.“, manchmal auch eine „gGmbH“ (gemeinnützige GmbH), aber eine „GbR“ ist personengesellschaft. diese kann deshalb NIE die grundvoraussetzungen erfüllen, also nie steuerbegünstigte zwecke i.S.d. Abgabenordnung dienen.

wenn du nun § 10b EStG liest, erkennst du schnell, dass du denen zwar geld „spenden“ kannst (wenn wir es mal nicht schenkung nennen), aber diese zuwendungen nicht unter § 10b EStG fallen:

Abs. 1 Satz 1 "Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind […] Sonderausgaben abzugsfähig. "

nebenbei: stellt diese gesellschaft dann doch einen spendennachweis aus (obwohl sie nicht darf/kann), haftet der aussteller pauschal mit 40% der angegebenen summe (§ 10b Abs. 4 EStG).

also keine steuerermäßigung für zuwendungen in dem fall.

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

vielen Dank für die instruktive Antwort! Ich hatte ursprünglich gedacht, die geänderte BGH-Rechtssprechung zur Rechtsfähigkeit der GbR hätte für die Beurteilung des Sachverhalts irgendeine Maßgeblichkeit. Dem ist wohl nicht so.

Gruß
Alex

Ich hatte ursprünglich gedacht, die geänderte BGH-Rechtssprechung zur
Rechtsfähigkeit der GbR hätte für die Beurteilung des
Sachverhalts irgendeine Maßgeblichkeit. Dem ist wohl nicht so.

hi alex,

neee… da geht es um die teil-rechtsfähigkeit der außen-GbR. rechtsfähigkeit hat aber nichts mit juristischer person ja/nein oder mit körperschaft ja/nein zu tun.

nebenbei: nicht jede zivilrechtssprechung hat einfluß auf die steuerrechtssprechung.

gruss vom

showbee

Hier gibt es auch einen Abschnitt zumThema Spenden an Gemeinden:
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm#formular3

Ein Teil der Spende kann als gezahlte Kirchensteuer angerechnet werden.
Die absetzbare Summe wird dann größer als die sonst festgelegten 5%.

Gruß
Joku

hi,

hättest du für den verwegenen tip auch eine quelle? bin nämlich gerade nicht so überzeugt von der möglichkeit. BMF-Schreiben? BFH-Urteil?

fragend:

der showbee

hi,

hättest du für den verwegenen tipp auch eine quelle? bin
nämlich gerade nicht so überzeugt von der möglichkeit.
BMF-Schreiben? BFH-Urteil?

fragend:
der showbee

Ich arbeite dran, die rechtliche Grundlage zu finden.
In Südhessen funktioniert es jedenfalls nach wie vor.

Falls dieses Posting demnächst aus der Anzeige rutscht,
mail mir demnächst mal!

Gruß JoKu

Jetzt:

Gemeindemitglieder von Gemeinden, die einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts angehören, können den sog. „fiktiven Kirchensteuerabzug“ nutzen.

Nach Abschnitt 101 Abs. 1 EStR in Verbindung mit der Anweisung 45 q zu § 10 Abs. 1 und 2 der Einkommensteuerkartei des Landes NRW können Mitglieder einer solchen Gemeinde von den Zuwendungen fiktive Kirchensteuerbeträge als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG in Ansatz bringen.
Der verbleibende (=über die Angrechnung als KiSt hinausgehende) Zuwendungsbetrag ist im Rahmen der Höchstbetragsberechnung (z. B.: 5 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte) als Spende nach § 10 b EStG steuerlich zu berücksichtigen.

Gruß JoKu

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Danke für den Hinweis, Sterne regnen aber nur vereinzelt vom Himmel :wink: gruss vom showbee

Danke für den Hinweis, Sterne regnen aber nur vereinzelt vom
Himmel :wink: gruss vom showbee

Danke für’s Sternchen!

Aber was bringen die Sternchen in diesem Forum eigentlich?
Kann man irgendwo sehen, welcher User wieviele Sternchen hat?
Oder entscheden Sterne darüber, ob der Beitrag archiviert wird?
*grübel*

Gruß JoKu

sterne
hallo,

eine „heiße“ diskussion in w-w-w … schau mal kurz hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

früher konnte man in der visitenkarte eines jeden die anzahl der *** sehen, heute kann man die nur selber sehen.

und wenn du weitere fragen hast, poste in dem brett, erwarte aber auf deine frage viele antworten, darunter auch spott, kopfschütteln, nerv, freude, eben alle reaktionen des menschen die möglich sind.

gruss vom

showbee

früher konnte man in der visitenkarte eines jeden die anzahl
der *** sehen,

heute kann man die nur selber sehen.

Bei mir kann ich nicht mal die sehen. Dabei habe ich mindestens einen. :wink:

und wenn du weitere fragen hast, poste in dem brett, erwarte
aber auf deine frage viele antworten, darunter auch spott,
kopfschütteln, nerv, freude, eben alle reaktionen des menschen
die möglich sind.

So was habe ich schon vermutet, deswegen habe ich die Frage auch nur ganz unten und jemand seriösem gestellt.

Ich bin mit und ohne Sterne glücklich. (Bin ja kein X-Sterne-General)
Mich hatte nur der Hintergrund dieser Geschichte interessiert.

Herzliche Grüße
JoKu

Bei mir kann ich nicht mal die sehen. Dabei habe ich
mindestens einen. :wink:

hi,

ja sicher. geht bei mir auch nicht mehr :wink: aber klicke mal hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/login.fpl?de… auf der rechten seite stehen deine bewertungspunkte!

gruss vom

showbee

Gewußt wo :smile:))

Gruß JoKu