Wie muss ich mich in der Steuererklärung für das Jahr 2010 ausweisen, wenn mein Ehemann im letzten Jahr noch nicht hier gelebt hat bzw. noch keine Aufenthaltsgenehmigung hatte? Muss ich ihn als „Ehemann“ eintragen. Soll ich auch ein Vermerk machen „Im Ausland lebend 2010“?
wenn du 2010 verheiratet warst, dann gib es so an (vorausgesetzt, du willst keine getrennte veranlagung - kein ehepartner ist nämlich verpflichtet, eine gemeinsame steuererklärung abzugeben).
wenn dein ehemann 2010 im ausland gelebt hat, solltest du das ebenfalls so angeben.
wenn dein ehemann im ausland gearbeitet hat, mußt du das ebenso angeben, da das fa wissen will, a) was dein ehemann verdient hat und b) was er im ausland bereits versteuert hat.
Hallo Frage.de,
ich würde sagen, wenn es eine gültige Eheurkunde gibt, ist es egal, wo der Ehemann lebt. Er wird als Ehemann eingetragen. Die Adresse muss ja für beide Ehepartner im Mantelbogen angegeben werden.
Viele Grüße
Sylke