Steuerbemmesungsgrundlage

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu der Steuerbemmessungsgrundlage des Finanzamts.

folgender Fall:
Peter hat im laufenden Jahr in einer seine Diplomarbeit bekommen und 6 Monate lang 500€ veredient. Nun ist Peter selbsständig und verdient mit seinem Gewerbebetrieb 6000€ im laufenden Kalenderjahr.

Werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb zusammen veranlagt, folglich der Grundfreibetrag überschritten?
Oder werden die Einkünfte getrennt voneinander betrachtet und es resultiert keine Steuerforderung?

Gruß

Servus,

die Einkünfte werden zusammengerechnet.

Ob der Grundfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen überschritten ist oder nicht, lässt mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilen.

Von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden Werbungskosten (ggf. Pauschale) abgezogen, um die Einkünfte zu ermitteln.

Und vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und sonst noch einiges abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

Am einfachsten (vor allem was die Berechnung der Sonderausgaben betrifft) ist es, wenn man alle Werte in ein geeignetes Programm (z.B. Elster) für 2008 eingibt und rechnen lässt; die Bedingungen für 2009 sind annähernd gleich.

Schöne Grüße

MM

…und die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten werden natürlich addiert…