Steuerber. untersch. Std.sätze? Nix Geb.ordnung?

Hallo,

ich dachte immer, Steuerberater sind in ihren Sätzen an eine Gebührenordnung gebunden?

Stimmt das wohl nicht?

Ich hab bzgl. einer Beratung in Sachen „Kleinunternehmen bei FA anmelden“ und damit verbundene Fragen, die ich in den Anfragemails ihnen präzisiert hatte (also nichts Spezielles, nur Basisfragen, -wissen, wo ich für mich sicher gehen will) angefragt, und verschiedene Sätze erhalten.

Der eine schreibt, sein Stundensatz für Beratungen wäre 80 Euro + Steuer, der andere schreibt 60 Euro + Steuer und ein anderer rechnet halbe Stunde weise ab mit 28 Euro.

Wie kann das sein? Regelt das nicht eine einheitlich verbindliche Gebührenordnung für sie?

Danke. Alex

Hallo Alex,

Der eine schreibt, sein Stundensatz für Beratungen wäre 80
Euro + Steuer, der andere schreibt 60 Euro + Steuer und ein
anderer rechnet halbe Stunde weise ab mit 28 Euro.

alle zitierten Angebote sind von dem Wunsch getragen, für einen, der nicht die goldene Nase machen will sondern bloß einen sauberen Rahmen für die Verwertung seines Hobbys finden will, sehr entgegenkommende Stundensätze zu berechnen.

Wenn ich mich richtig entsinne (hab jetzt nicht im Detail recherchiert) liegt die in der StB-Gebührenverordnung festgelegte Mindestgebühr bei Abrechnung nach Zeitgebühr (die ist immer dann angezeigt, wenn es keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Gegenstandswert gibt) bei 22€ / angefangene halbe Stunde. Nach oben, auch hier ne Hausnummer ohne Gewähr auf Aktualität, gehts um etwa 50€/halbe Stunde. Nachkobern ist in allen Fällen ausgeschlossen.

Auch dort, wo die Gebührenverordnung eine Abrechnung nach Gegenstandswerten vorschreibt, legt sie nur einen Rahmen fest, innerhalb dessen der StB frei ist. Bei aktueller Marktsituation, zuletzt Wegfall sehr vieler Arbeitnehmerveranlagungen wg. Elster, wird in der Regel die vorgeschriebene Mindestgebühr zur Vermeidung von Dumpingpreisen eher greifen als die Obergrenze.

Schöne Grüße

MM