Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite vollberuflich im Angestelltenverhältnis und freiberuflich als KFZ-Sachverständiger. Nun bietet eine Organisation im Sachverständigenbereich mir an, auf " geringfügiger Basis" eine zweite Festanstellung an zu nehmen mit verringerter Jahresarbeitszahl. geht das nur mit zweiter Steuerkarte und Klasse VI. oder gibt es sinnvollere Lösungsansätze für die Problematik ?
Macht es überhaupt Sinn, oder bleibe ich besser im freiberuflichen Status ?
Danke für die Mühen

Hallo,

ich war zwischenzeitlich im Urlaub. Deshalb die späte Antwort. Wenn schon Freiberuflichkeit besteht, sollte die weitere Tätgikeit m. E. auch da abgelegt werden. Es sei denn, man legt auf die Absicherung im Angestelltenverhältnis wert. Dann ginge es allerdings nur mit Steuerklasse VI, außerdem greift die Rentenversicherungspflicht, soweit nicht schon die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Gruß
Wolfgang