Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage bezieht sich auf den Solidaritätsbeitrag.

Wir (verheiratet, keine Kinder, mein Mann Alleinverdiener mit Steuerklasse 3)geben Jahr für Jahr Ende Mai unsere Einkommenssteuererklärung ab. Einige Wochen später folgt dann der Bescheid, der immer „vorläufig“ ist(was heisst das eigentlich genau??). Bisher gab es dann immer eine kleine Steuerrückerstattung.

Laut Medien ist der Solidaritätsbeitrag ja nun möglicherweise verfassungswidrig und es wird geraten, Einspruch einzulegen.
Wie lautet Ihr Rat?
Falls Sie auch dazu raten: wogegen genau sollen wir Einspruch einlegen? Eignet sich dazu ein Musterschreiben aus dem Internet?
Welche Konsequenzen sind für uns zu erwarten, wenn wir Einspruch einlegen und welche, wenn wir das nicht tun?
Gibt es für den Einspruch eine Frist? Wenn ja, welche?

Vorab herzlichen Dank für Ihre Bemühungen, uns zu helfen.

Birgit

Hallo Birgit,

die Vorläufigkeitsvermerke sollen eine Einspruchsflut bei den Finanzämtern verhindern. Da - ähnlich wie jetzt mit dem Soli - etliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind, deren Ausgang ungewiss ist, werden die Bescheide hinsichtlich dieser Verfahren für vorläufig erklärt, bis eine Entscheidung durch das BVerfG vorliegt. In den Steuerbescheiden ist bezüglich Vorläufigkeit die Liste auf Grund der anhängigen Verfahren grundsätzlich aufgeführt. Ist der Soli bereits bei dieser Aufzählung dabei, braucht nichts unternommen zu werden. Ansonsten ist Einspruch einzulegen mit Hinweis auf das anhängige Verfahren zum Soli. Das Einspruchsverfahren ruht dann bis zur Entscheidung durch das BVerfG. Ein Einspruch kann aber auch Nachteile erzeugen. Die Veranlagung kann im Einspruchsverfahren insgesamt neu geprüft werden. Sollte sich dabei ein Fehler finden, der zu einer höheren Steuer führt, weil das Finanzamt vorher möglicherweise etwas übersehen oder falsch beurteilt hat, kann nachträglich korrigiert werden und so auch eine sogenannte Verböserung eintreten. Man sollte deshalb nur Einspruch einlegen, wenn der Steuerbescheid im übrigen richtig erscheint.

Gruß
Wolfgang