Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,

Hilfe – kennt sich hier jemand aus?!

Im Prinzip geht es um Spekulationssteuer und die Vernetzung der Finanzämter:

Mein Bekannter hat 2008 eine (geerbte) ETW mit Gewinn verkauft (zu erwartende Spekulationssteuer ca. 5.000,- Euro).

Den Erlös hat er in eine kleine selbst genutzte ETW gesteckt. Problem: Mittlerweile hat er seinen Job verloren und kann die Spek.steuer daher derzeit nicht bezahlen (bzw. müsste dafür einen Kredit aufnehmen, den er aber wg. seines geringen ALG I nicht bekommt; schon nachgefragt bei der Bank).

Seine eigene ETW will er auch nicht wieder verkaufen, denn das wird, wenn’s so weitergeht, seine einzige Form der Alterssicherung sein.

Frage: Was kann ihm (an Strafe) drohen, wenn er den Verkauf in seiner Steuererklärung quasi „vergisst“ – und das bzw. ein Finanzamt dahinterkommt?

Kann er eventuell einen Aufschub der Steuer bewirken, in der Hoffnung, doch wieder einen Job zu finden (wg. seines Alters aber sehr schwierig)?

Ich hoffe, jemand, der sich hier wirklich auskennt, kann ihm/ uns helfen!
Herzlichen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen, Peggy

Hallo Peggy,

das sollte man genauer untersuchen. Wenn die Wohnung geerbt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an, wenn der Erblasser die Wohnung bereits länger als 10 Jahre besessen hat. Die Zurechnungszeit wird quasi „mitgeerbt“.

Ist das nicht der Fall, merkt das Finanzamt den Vorgang sofort, da es nach dem Verkauf ja auch mit der Abrechnung der Grunderwerbsteuer befasst ist.

Gruß
Wolfgang