Liebe/-r Experte/-in,
ich hoffe Sie können mir bei folgender Fragestellung helfen.
Als selbstständiger Vermögensberater unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht und kann auch keine Vorsteuer geltend machen.
Um meine Produktpalette zu erweitern, würde ich gerne auch Unternehmensberatung anbieten, welche ja umsatzsteuerpflichtig ist.
Ist es möglich als Einzelunternehmer umsatzsteuerfreie Provisionen und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen zu erhalten?
Wie wird hier die Vorsteuer geltend gemacht?
Für Ihre Mühen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Lohmes