Steuerberater -> alle Unterlagen zurück

Hi,
ich habe den Fehler gemacht und 1999 meine Steuer einem Steuerberater überlassen. Nun hat der mich ein halbes Jahr mit falschen Versprechungen hingehalten und die Steuer erst 6Monate Später erledigt.

Die Erklärung war OK, doch er hat mir nicht meine Unterlagen zurückgeschickt. Als der Fiskus nach weiteren 6 Monaten ausgezahlt hat, habe ich mit der Bezahlung der Gebühren gewartet. Nun Hat sich das ganze bis vor drei Monaten hingezogen und eine Bekannt wollte nun die Erklärung für 00 machen und bat mich um alle Unterlagen für 99. Sie sagte mir sie würde die Anlage für Ausbildungskosten benötigen, die mir mein Steuerberater nicht zurückgeschickt hatte. Sie sagte der Berater wäre aber dazu verpflichtet mir die Unterlagen zurückzuschicken.

Gibt es ein Gesetz wo dies geregelt ist (ob und welche UNterlagen der Berater einem zurückschicken muss), ich würde es gerne dem Anwalt des Beraters zukommen lassen, weil der nun 120 MAck von mir will. (so was )

Danke !

Hi,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist die Steuerberaterrechnung noch nicht bezahlt. Wenn es so ist, dann wird Dein Steuerberater die Rückgabe der Unterlagen als Druckmittel verwenden.

Ob die Rückgabe der Unterlagen explizit wo geregelt ist, weiß ich leider auch nicht. Aber ich habe lange Jahre bei einem Steuerberater gearbeitet und kann daher sagen, daß die Rückgabe der abgegebene Unterlagen, sowie Übergabe eines Duplikats der Steuererklärung eine Grundlage der Mandantenbeziehung darstellt.

Im Zweifelsfall ist es meiner Meinung nach auch möglich eine Kopie der abgegebenen Erklärung beim Finanzamt zu bekommen.

Ciao

Tom :smile:

Ich war am längeren Hebel *g*
Danke Tom.
Ich habe die Rechnun damals noch nicht gezahlt, weil ich mehrfach um alle meine Unterlagen gebeten hatte und klargemacht hatte dass ich erst bezahle wenn ich alle meine Unterlagen
zurückbekommen habe. Die haben sich vielleicht angestellt.

Ich habe klipp und klar geschrieben ich bezahle umgehend, wenn ich die zeei fehlenden Anlagen aus meiner Steurerklärung bekäme.

Als nach Wochen nichst kam, schrieb ich erneut. Dann haben die Ihren Anwalt eingeschaltet. Ich habe dem anwalt auch meine Korrespondenz mit dem Steuerberater vorgelegt und Ihm klar gemacht dass nicht ich der Dorn im Auge bin, sondern die.
Zusätzlich schrieb ich an die Steuerberater und machte Ihm klar das meine Steuererklärung für 00 nun wegen Ihm in Verzug gerät und wenn ich nicht binnen einer Woche meine Anlage erhalte ich meinen Anwalt einschalten werde und Ihn mit allen Kosten belasten wedre.

Dann kam plötzlich die Unterlage NACH 1 JAhr !! mit dem Hinweis
ich sollte doch das Geld binnen vier Tagen überweisen.
Am fünften Tag hatten die Ihr Geld von mir, wie ich es angekündigt hatte.

Doch nun will der Anwalt von denen 130 Mack.
Dem will ich wieder mal einen Breif schreiben und Ihm unter die Nase reiben, dass der Steurerberater verpflichtet ist alle Unterlagen zurückzuschicken. Und dass die Ihren Anwalt eingeschaltet haben ist nicht meine Schuld. Ich habe ja mehrfach die Zahlungsbereitschaft zugesagt und nur mein Anlage gefordert.

Sonst geht es mir gut *g*

Gemäß § 66 Steuerberatungsgesetz i.V.m. § 30 Berufsordnung für Steuerberater kann der StB seine Arbeitsergebnisse, die Mandantenunterlagen und die Handakte solange zurückbehalten, bis die Rechnung(en) bezahlt sind.
Ausnahme: unbillige Härte oder Unverhältnis zw. Gebührenforderung und zurückbehaltenen Unterlagen

unbillige Härte greift nicht, da Erklärung für 2000 erst bis 30.09.01 fällig ist
Unverhältnis ist bei nur einem Jahr der Steuererklärung unmöglich, da die Erklärung (Das Arbeitsergebnis) schon vor Bezahlung ausgehändigt wurde

Btw: Du bist einer der Gründe dafür, daß ein StB auch bei ehrlichen neuen Mandanten nur gegen Vorschuß oder Abtretungserklärung arbeitet.

Die RA-Re wird der StB seine Haftpflichtversicherung schicken und die werden (im Einklang mit der Rechtsprechung) feststellen, daß Du diese Re selber zahlen darfst.

Ich hätte Dich übrigens an Deinem langen Hebel „verhungern“ lassen. die Arbeit war getan, die Erklärung beim FA, das FA hat es so akzeptiert und veranlagt… und ich hätte Dir einen netten Mahnbescheid geschickt.

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so so
Weisst Du, unter „die Arbeit war getan“ verstehe ich dann doch etwas anderes.
Ich finde es ist schon eine Frechheit einen Mandanten mehrfach anzulügen und Ihn immer wieder, über einen Zeitraum von mehr als 4Monaten hinzuziehen, obwohl er das Geld als Investition für ein Gewerbe dringend gebraucht hatte.

Es ist so ähnlich wie mit einer schlechten Autowerkstatt. Ja ja der Wagen wird morgen fertig. Du kommst am nächsten Tag, keine Sau hat Dir bescheitgesagt und es heisst ohhhh, sorry es wird erst übermorgen fertig und übermorgen das gleiche Spiel.

Nein DANKE !
Ich behandle meine Kunden dann doch lieber etwas anders und fungiere nicht in einem Lohnsteuerhilfeverein als Vorsitzender doch gleichzeitig als Angestellter einer Lohnsteuerkanzlei in München.

Und wenn ich doch so eilig mein Geld will, dann mache ich mir auch noch die Mühe und schnell zwei Kopien und stecke diese in einen DIN 4 Umschlag und investiere die 3 DM um eine Empfehlung von diesem Kunden zu bekommen Ihn nicht aus unerklärlichen Gründen hinzuhalten. Zumal die Rechnung von Ihm doch erst nach weiteren 6 Monaten kam. IST DAS „normal“ ?

Die Anlagen dienten meiner neuen Steuerberaterin als Grundlage und waren daher notwendig.

Ich gehöre nicht zu den Menschen die schnell mal was abestzen nur weil sie wissen da schaut doch ehh keine Sau nach. Nein wer nehmen will muss auch geben (in einem angemessenen Rahmen)

Schließlich will ich doch auch daß meine Software gekauf und nicht geklaut wird. Aber dazu gehört auch ein Respekt und Wertschätzung zur harten Arbeit anderer und nicht schnelles Einhacken in eine Steuersoftware, die jedem Dummen glauben macht er sein ein guter Steuerfachangestelter nur weil sich Leute monate lang den Kopf zerbrochen haben.

Aber jeder hat eben so seine eigene Geschäftspraktik, nicht wahr *g*