Steuerberater bucht Kassenbelege nicht, was tun?

Hallo,
wenn man selbständig ist und jeden Monat den Ordner zum Buchen abgibt und nun durch Zufall, feststellt, weil der Steuerberater auch eine andere Fehlbuchung gemacht hatte (Arbeitskleidung auf privat gebucht), dass bei 2 Ordnern in den vergangenen Jahren, die Kassenbelege einfach nicht gebucht worden sind, obwohl es sich um Betriebsausgaben handelt, dann hat man ja damit einen finanziellen Nachteil.
Es ist ja nicht die Aufgabe des Mandanten, die Buchungen nochmals zu kontrollieren, sonst könnte man ja gleich die Buchhaltung selber machen.
Meine Frage ist, was kann man tun?
Was ist, wenn der Steuerberater einfach behauptet, man hätte, diese Belege nicht beigelegt?

das ist schwierig und man sollte eine gütliche Einigung anstreben - ggf. sogar den berater wechseln. Um wieviel geht es? Lohnt der Aufwand um einen Rechtsstreit zu beginnen?

Man muss auch wissen, dass jeder Steuerberater eine Haftpflichtverscherung hat, die seine Fehler ersetzt!

Lia

Lia,
danke für deine Antwort.
Na, alleine wegen der Kassenbelege lohnt sich ein Rechtsstreit nicht. Ein Beraterwechsel lohnt sich aber auf alle Fälle, denn es geht ja nicht nur um die Fehler der vergessenen Buchungen.
Die reine Unternehmenspolice gehört meines Erachtens unter den Betriebsausgaben auch abgezogen, wurde ja auch nicht gemacht, dann sind darunter über Jahre noch gewisse Fehlbuchungen.

Im Jahr 2007 zieht dieser z.B. die Unternehmenspolice ab, die Jahre danach auf einmal nicht mehr.

Gehört es nicht zur Aufgabe des Steuerberaters ordentlich zu arbeiten?

Servus,

was wurde denn betreffend die Barbelege vereinbart? Kann es sein, dass der Mandant gebeten wurde, zu diesen Belegen eine Liste anzufertigen und die Belege zeitlich geordnet dahinter zu hängen? Oder z.B. den ganzen Zettelskram auf DIN A 4 aufzuziehzen?

Ist das Thema „Arbeitskleidung“ irgendwann mal mit dem StB besprochen worden? Es gibt haufenweise Kleidung, die von Mandanten als Arbeitskleidung erlebt wird, aber nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden kann.

Was ist denn in den Folgejahren mit der Police gewesen? Steht auf den Bankauszügen, wo die Prämien belastet wurde, etwas Nachvollziehbares drauf? Oder ist da im Verwendungszweck zur Lastschrift bloß von CBN34RI34566668901212S1212-7 die Rede? Wurde in den Folgejahren ein geeigneter Beleg hereingegeben, oder trat der Mandant hier als Stiftung Warentest auf (wollen mal sehen, ob die sich daran erinnern, dass letztes Jahr sowas war)?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
hinsichtlich der Barbelege wurde nie was vereinbart. Die Kasse hat die Steuergehilfin stets selbsgebucht.
Zur Arbeitskleidung war zusätzlich eine Rechnung der Firma die Arbeitskleidung verkauft, beigefügt, auch war in der Rechnung diese als Arbeitskleidung ausgezeichnet.
Bei der Versicherungspolice stand nur die Nr. mit dabei.

Servus,

hinsichtlich der Barbelege wurde nie was vereinbart. Die Kasse
hat die Steuergehilfin stets selbsgebucht.

wenn es offenbar „eine Kasse“ = einen Kassenbericht gibt: Sind die nicht gebuchten Barbelege denn vom Mandanten in den Kassenbericht eingetragen worden? Kann man auf dem Kassenbericht oder auf den Belegen eine Kontierung sehen?

Zur Arbeitskleidung war zusätzlich eine Rechnung der Firma die
Arbeitskleidung verkauft, beigefügt, auch war in der Rechnung
diese als Arbeitskleidung ausgezeichnet.

Dann ist es völlig in Ordnung, wenn die Ausgabe nicht als Betriebsausgabe erfasst ist. Wenn auf der Rechnung nicht konkret bezeichnet ist, um welche Kleidungsstücke es geht (z.B. „Overall, säurefest Klasse B“ oder „Latzhose mit Schnittschutzeinlagen“ oder „Sicherheitsschuhe, Stahlkappen“), handelt es sich um „Mischaufwand“, der gem. § 12 Abs 1 EStG nicht abgezogen werden darf.

Bei der Versicherungspolice stand nur die Nr. mit dabei.

Da hat dann der Mandant offenbar mindestens so geschlampt wie das Steuerbüro. Vor allem, wenn auf dem Bankkonto alles mögliche aus betrieblicher und privater Sphäre durcheinander geht, aber auch sonst, wenn aus einer Lastschrift nicht ohne weiteres erkennbar ist, wofür sie war, würde ich hier beim Buchen als Minimum einen Hinweis des Mandanten auf dem Kontoauszug erwarten, z.B. „HPfl Betrieb“ oder sowas.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

  • wenn es offenbar „eine Kasse“ = einen Kassenbericht gibt: Sind die nicht gebuchten Barbelege denn vom Mandanten in den Kassenbericht eingetragen worden? Kann man auf dem Kassenbericht oder auf den Belegen eine Kontierung sehen?

Die Steuergehilfin hat dazu einen Kassenbericht geschrieben, aber die Belege haben gar keine Kontierung, diese wurden gar nicht gebucht.

Im übrigen fallen übers Jahr hinweg kaum Barbelege an. Im Schnitt vielleicht so ca. 5 Stk. je Monat

Dann ist es völlig in Ordnung, wenn die Ausgabe nicht als Betriebsausgabe erfasst ist. Wenn auf der Rechnung nicht konkret bezeichnet ist, um welche Kleidungsstücke es geht (z.B. „Overall, säurefest Klasse B“ oder „Latzhose mit Schnittschutzeinlagen“ oder „Sicherheitsschuhe, Stahlkappen“), handelt es sich um „Mischaufwand“, der gem. § 12 Abs 1 EStG nicht abgezogen werden darf.

Es stand als Bezeichnung „Workerhose“ mit auf der Rechnung.
Beim selben Lieferanten wurde der Artikel 2mal hintereinander gekauft.
Bei der 1. Rechnung hat die Steuergehilfin es als Betriebsausgabe gebucht, bei der 2. Rechnung nicht.

=HALLO()

Was der Blumenpeter dir zu sagen versucht, ist wohl folgendes:

Wenn du vernünftige Ergebnisse vom Steuerbüro willst, solltest du mitwirken. Das umfasst ein bisschen Kommunikation (z.B. Vermerke auf den Belegen, zur Not genügen auch gelbe Klebezettel oder ein paar Worte beim Abgeben) sowie eine kurze Durchsicht der Monats- bzw. Quartalsauswertung. Einfach nur vorne Belege reinwerfen und hinten spuckt das Steuerbüro optimale Ergebnisse aus funktioniert leider nicht immer.

=TSCHÜSS()

Hai!

Es ist ja nicht die Aufgabe des Mandanten, die Buchungen
nochmals zu kontrollieren,

Wie kommst du darauf, immerhin unterschreibest du am Ende deine
Steuern?

sonst könnte man ja gleich die Buchhaltung selber machen.

In den meisten Fällen halt nicht.

Der Plem