Ich habe meinen Steuerberater mit der Erstellung meiner Steuererklärung für 2010 beauftragt. Die Beauftragung umfasst die Ek-und Umsatzsteuererklärung, Gewinnermittlung etc.
Im mündlichen Gespräch wurden die Honorarkosten auf ca. € 1600.- veranschlagt. Tatsächlich werden jetzt € 3000.- von ihm gefordert. € 1500.- wurden bereits von mir angezahlt.
Es kommt wie es kommen musste: Die Steuerklärungen liegen fertig beim Berater vor, er gibt sie aber nicht ans Fiamt, verlangt sein Honorar, das Fiamt stellt mir nach § 164…AO eine utopische Schätzung zu mit dementsprechender Widerrufsfrist inkl. Zuschlägen.
Was kann ich jetzt tun?
Die Antwort „zahlen“ kenne ich bereits.
Frage nochmals: „Darf mein Berater die Erklärung zurückhalten?“ - und - „Wie verhalte ich mich gegenüber dem Finanzamt?“
Schon jetzt bedanke ich mich für eine Antwort.
Grüße
Marco
hast du einen Kostenvoranschlag schriftlich vereinbart?
was sagt der StB warum die Zahlung so hoch ist?
Dem Finanzamt ist das egal warum du deine Steuererklärung nicht abgibst / nicht abgeben kannst. Die wollen die Erklärung du kannst höchstens eine Fristverlängerung beantragen. Ob er das rechtlich nun darf kann ich dir leider nicht sagen.
Hallo und merci für die Antwort
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der Kostenvorschlag ist mündlich in Gegenwart meiner Frau gemacht worden (aber vage formuliert (…es war ja ein gewisses Vertrauensverhältnis vorhanden)
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die eingeforderte Summe wird mit Mehrleistungen begründet, die für mich nicht nachvollziehbar sind aber von mir auch nicht in Frage gestellt werden können, da immer ein Grund vorliegt. Ich habe alleine im Mailverkehr mit meinem Steuerberater Fragen gestellt bekommen, die den Eindruck erweckten ein vollkommen neuer Klient zu sein. (…es wurde mir ein neuer MA zugeteilt)
Ich bin auch der Meinung, dass die Sache mit dem Berater sekundär ist und vordergründig die Angelegenheit mit dem Fiamt geklärt werden muß.
Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße