Steuerberater, deren Honorar

Hallo,

wieviel darf ein Steuerberater als Honorar von Privatpersonen verlangen? Darf er mit der Gebühr über dem erzielten Ergebnis liegen, auch wenn er sich verrechnet hat und das Finanzamt lediglich ein Drittel dessen zurückerstattet, was der Steuerberater prognostizierte?

Hallo,

wieviel darf ein Steuerberater als Honorar von Privatpersonen verlangen?

das hängt von den Einkünften des Mandanten und dem Arbeitsumfang ab.

Darf er mit der Gebühr über dem erzielten Ergebnis liegen,

Das Honorar, das der Steuerberater erhält, hat mit de Ergebnis der Steuererklärung nichts zu tun.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

dazu gibt es eine Gebührenverordnung (StgGebV, neu STBVV 2013), hier sind die Gebühren fest gelegt, diese können aber je nach 1/10 abgerechnet werden, je nach dem wie hoch der Aufwand für den einzelnen Klienten sind, (Unterlagen gut/schlecht vorbereitet, lückenhaft etc.), im Normalfall wird der STB 7/10 der Gebühren der Tabelle nehmen.

Wenn er sich verrechnet hat, so ist das menschlich, zwar ein Fehler und sicher unangenehm, aber es entsteht Ihnen hierdurch kein Schaden, in soweit die Angaben richtig sind und dann auch die Besteuerung richtig ist, denn die Steuern fallen an, ob er Ihnen für Ihre Unterlagen was anderes ermittelt hat oder nicht.

Anders sieht es aus, wenn er Sie beraten hat und Sie durch die Beratung eine andere Entscheidung z.B. in einem Investment o.ä, getroffen haben und dieses sich jetzt als nachteilig für Sie erweist, hier wäre dann von den Betroffenen zu prüfen, ob ein Beratungsfehler vorliegt, wobei dann im Beweisfall die Haftpflicht des STB greift, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.

Der STB ist also nicht daran gebunden, was Sie als Lohn/EK Steuer erstattet bekommen, er arbeitet eben nicht erfolgsorientiert, sondern berechnet seine erbrachten Leistungen und das kann auch mal in bestimmten Lohngruppen höher sein, als die Erstattung.

Zukünftig ggfl. einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen, gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt, die helfen auch gerne, fragen Sie was die Hilfe kostet, ggfl. können Sie dann beim nächsten Mal auch Ihre Steuererklärung selbst fertigen (Online Elster), wenn diese nicht zu komplex ist.

Grüße

Al

Hallo,

es gibt eine Steuerberatergebührentabelle und die Bemessungsgrundlage ist die Bruttoeinkommen und normaler Satz ist 10/10  von Tabelle A davon kann er zwischen  1/10 bis 6/10 als Gebühr für Einkommensteuererklärung nehmen, dazu kommt noch andere Kosten und Auflagen.  Was sie zurück bekommen ist nicht relevant.

Es kann nicht 100% überenstimmen mit der Berechnung des Finanzamtes, manchmal stimmt, aber oft nicht, weil Finanzamt hat auch ein gewisses Spielraum. Der Steuerberater verrecht sich nicht, sondern die Programme sind so aufgelegt, dass ein bestimmtes Ergebnis rauskommt, aber wie gesagt es gibt immer Differenzen.

Gruß
Marinel

hallo, ich weiß jetzt keinen grenzsatz,aber das was vom steuerberater (die meistensind geireig) prognostiziert wurde (vielleicht nur weniger, damit er den auftrag bekommt)…muß auch in einem gewissen tolerierbaren Rahmen ablaufen… nach oben… ich würde ihn damit konfrontieren, dass ich anderweitig mich schlau machen würde und wenn er maßlos über die (tolerierbare ) grenze geht gegen ihn selbst vorgehen.viel erfolg!! gruß baccolight

Hallo zusammen

Seit der Einführung des neuen Systems bin ich meist zu langsam zum Antworten, bzw. viele Andere sind schneller. Soll heissen: Ich kann mich dem hier Gesagten nur anschliessen.

Die Steuerberatergebühr hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was das Finanzamt erstattet. Im Gegenteil, sie fällt ja ebenso an, wenn der Steuerberater eine Nachzahlung prognostiziert!

Auch wenn er sich verrechnet hat (was auch an z.B. falschen Vorauszahlungen des Steuerpflichtigen liegen kann - also der Informationsfluss nicht zu 100 % gegeben war) so hat dies nichts mit der eigentlichen Steuerschuld zu tun. Seine Gebühr nimmt er für seine Leistung und nicht für die mögliche Steuerschuld.