Hallo,
dazu gibt es eine Gebührenverordnung (StgGebV, neu STBVV 2013), hier sind die Gebühren fest gelegt, diese können aber je nach 1/10 abgerechnet werden, je nach dem wie hoch der Aufwand für den einzelnen Klienten sind, (Unterlagen gut/schlecht vorbereitet, lückenhaft etc.), im Normalfall wird der STB 7/10 der Gebühren der Tabelle nehmen.
Wenn er sich verrechnet hat, so ist das menschlich, zwar ein Fehler und sicher unangenehm, aber es entsteht Ihnen hierdurch kein Schaden, in soweit die Angaben richtig sind und dann auch die Besteuerung richtig ist, denn die Steuern fallen an, ob er Ihnen für Ihre Unterlagen was anderes ermittelt hat oder nicht.
Anders sieht es aus, wenn er Sie beraten hat und Sie durch die Beratung eine andere Entscheidung z.B. in einem Investment o.ä, getroffen haben und dieses sich jetzt als nachteilig für Sie erweist, hier wäre dann von den Betroffenen zu prüfen, ob ein Beratungsfehler vorliegt, wobei dann im Beweisfall die Haftpflicht des STB greift, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint.
Der STB ist also nicht daran gebunden, was Sie als Lohn/EK Steuer erstattet bekommen, er arbeitet eben nicht erfolgsorientiert, sondern berechnet seine erbrachten Leistungen und das kann auch mal in bestimmten Lohngruppen höher sein, als die Erstattung.
Zukünftig ggfl. einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen, gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt, die helfen auch gerne, fragen Sie was die Hilfe kostet, ggfl. können Sie dann beim nächsten Mal auch Ihre Steuererklärung selbst fertigen (Online Elster), wenn diese nicht zu komplex ist.
Grüße
Al